Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
3 B (MANAGEMENT) GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 30480
EUID
DEM1201.HRA30480
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
3 B (MANAGEMENT) GmbH & Co. KG, 810 IN 52/23 B-17-
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
06.10.2025
Widerspruchsfrist
20.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren 3 B (MANAGEMENT) GmbH & Co. KG ist die Masse zur Erfüllung der fälligen sowie künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten unzureichend. Der Insolvenzverwalter hat die Prüfung der bis zum 06.10.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gläubiger können bis zum 20.10.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem zuständigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 52/23 B-17-7 In dem Insolvenzverfahren 3 B (MANAGEMENT) GmbH & Co. KG, Walther-von-Cronberg-Platz 13, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 30480),
vertreten durch:
1. 3 B (GESTIONE) GmbH, Walther-von-Cronberg-Platz 13, 60594 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch…
810 IN 52/23 B-17-7 In dem Insolvenzverfahren 3 B (MANAGEMENT) GmbH & Co. KG, Walther-von-Cronberg-Platz 13, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 30480),
vertreten durch:
1. 3 B (GESTIONE) GmbH, Walther-von-Cronberg-Platz 13, 60594 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Thomas Egon Bock, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 06.10.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 20.10.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 26.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 52/23 B-17-7 In dem Insolvenzverfahren 3 B (MANAGEMENT) GmbH & Co. KG, Walther-von-Cronberg-Platz 13, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 30480), vertr. d.: 1. 3 B (GESTIONE) GmbH, Walther-von-Cronberg-Platz 13, 60594 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thoma…
810 IN 52/23 B-17-7 In dem Insolvenzverfahren 3 B (MANAGEMENT) GmbH & Co. KG, Walther-von-Cronberg-Platz 13, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 30480), vertr. d.: 1. 3 B (GESTIONE) GmbH, Walther-von-Cronberg-Platz 13, 60594 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thomas Egon Bock, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 02.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 52/23 B-17-7 In dem Insolvenzverfahren 3 B (MANAGEMENT) GmbH & Co. KG, Walther-von-Cronberg-Platz 13, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 30480), vertreten durch: 1. 3 B (GESTIONE) GmbH, Walther-von-Cronberg-Platz 13, 60594 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch…
810 IN 52/23 B-17-7 In dem Insolvenzverfahren 3 B (MANAGEMENT) GmbH & Co. KG, Walther-von-Cronberg-Platz 13, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 30480), vertreten durch: 1. 3 B (GESTIONE) GmbH, Walther-von-Cronberg-Platz 13, 60594 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch: 1.1. Thomas Egon Bock, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 26.775,00 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil zu, der regelmäßig 1/4 beträgt und in diesem Verfahren als angemessen und ausreichend anzusehen ist.Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 02.03.2025
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