Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
3 G Event GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Bahnhofstrasse 25, 73098 Rechberghausen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 533969
EUID
DEB8537.HRB533969
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göppingen
Aktenzeichen
1 IN 151/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Markus Fröhlich
Termine & Fristen
Einspruchsfrist
11.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Anpachtung, Verpachtung und Betrieb von Gaststätten, Fremden- und Montagezimmer.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der 3 G Event GmbH (vormals Alte Station GmbH) wird die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Gegenstand der Beschlussfassung sind die Ermächtigung des Insolvenverwalters zur Führung von Rechtsstreitigkeiten sowie eine Vergleichsvereinbarung mit den Gesellschaftern Rene Wagner, Ingo Otto Zimmerer und Simone Wagner. Im Rahmen dieses Vergleichs verpflichten sich die Gesellschafter zur Zahlung eines Betrages von 64.000,00 EUR an die Insolvenzmasse in 40 Monatsraten ab November 2024. Zudem ist der Verkauf von Vermögensgegenständen an Herrn Rene Wagner zu einem Preis von 10.000,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer vorgesehen. Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den Tagesordnungspunkt können bis einschließlich 11.12.2025 beim Amtsgericht Göppingen erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 151/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
3 G Event GmbH, Bahnhofstraße 25, 73098 Rechberghausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Simone Wagner
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 533969
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kränzlein & Schmidt,…
1 IN 151/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
3 G Event GmbH, Bahnhofstraße 25, 73098 Rechberghausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Simone Wagner
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 533969
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kränzlein & Schmidt, Wilhelm-Raabe-Straße 5, 70199 Stuttgart
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
I. Bevollmächtigung zur Führung von Rechtsstreiten: - Die Gläubigerversammlung ermächtigt den Insolvenzverwalter, erforderliche Rechtsstreitigkeiten zur Durchsetzung von Haftungs- und Anfechtungsansprüchen, ohne besondere Einzelgenehmigung nachAbwägung der Gläubigerinteressen, durchzuführen und zur Vermeidung
bzw. zur Erledigung dieser Vergleiche abzuschließen.-
II. Vergleich mit den Gesellschaftern:
Die Gläubigerversammlung genehmigt eine Vergleichsvereinbarung mit den Gesellschaftern der Schuldnerin mit folgenden Klauseln:
1. Herr Rene Wagner, geb. am 14.12.1993, Herr Ingo Otto Zimmerer geb. am. 17.07.1962, und Frau Simone Wagner geb.am 30.11.1965 verpflichten sich Gesamtschuldnerisch, zur Abgeltung der Haftungsansprüche nach § 823 BGB, § 15b InsO, §43 GmbHG an die Insolvenzmasse - auf das Insolvenzverwalteranderkonto der 3 G Event GmbH, vormals Alte Station GmbH bei der UniCredit Bank-HypoVereinbk IABN DE63 6002 0290 0043 4099 30 BIC HYVEDEMM473, einen Betrag von 64.000,00 EUR zu zahlen (Vergleichsbetrag). Der Vergleichsbetrag ist in 40 Monatsraten, von jeweils 1.600,00 EUR bis spätestens zum jeweiligen Monatsende beginnend ab November 2024 zu bezahlen. Jederzeit können außerplanmäßige Zahlungen (Sondertilgungen) auf den Vergleichsbetrag geleistet werden, welche die Laufzeit des Ratenplans verkürzen.
2. Der Insolvenzverwalter verkauft an Herrn Rene Wagner, geb. am 14.12.1993, wie besehen, ohne Garantie und ohne Zusicherung einer besonderen Eigenschaft die mit Stichtagsinventur 01.04.2024 aufgenommenen Vermögensgegenstände, sofern diese im Eigentum der Schuldnerin stehen, zu einem Gesamtaufpreis in Höhe von 10.000,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Der vorbezeichnete Gesamtkaufpreis ist mit schuldbefreiender Wirkung nach gegenseitiger Unterzeichnung dieser Vergleichsvereinbarung sofort, ohne Abzug zur Zahlung auf das Insolvenzverwaltertreuhandkonto bei der UniCredit Bank-HypoVereinbk IABN DE63 6002 0290 0043 4099 30 BIC HYVEDEMM473 fällig.
3. Mit vollständiger Leistung des Vergleichsbetrages in Höhe von insgesamt 64.000,00 EUR gemäß Ziffer 1 und dem Kaufpreis gemäß Ziffer 2 in Höhe von insgesamt 11.900,00 EUR, sind die geltend gemachten Ansprüche nach § 15 b InsO, § 43 GmbHG sowie nach § 823 BGB von Herrn Rechtsanwalt Markus Fröhlich, handelnd als Insolvenzverwalter der 3 G Event GmbH, vormals Alte Station GmbH, und eventuell sonstige Ansprüche, ob bekannt oder unbekannt, gegenseitig erledigt.
4. Herr Rene Wagner, geb. am 14.12.1993, Herr Ingo Otto Zimmerer geb. am. 17.07.1962 und Frau Simone Wagner geb.am 30.11.1965 verzichten auf die Anmeldung der Vergleichszahlung gemäß Ziffer 1 zur Insolvenztabelle.
5. Diese Vergleichsvereinbarung steht unter Vorbehalt der Zustimmung der Gläubigerversammlung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 3 G Event GmbH, vormals Alte Station GmbH.
6. Die den Parteien eventuell entstandenen Kosten, tragen diese jeweils selbst.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 11.12.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Göppingen, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 06.11.2025
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