Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
360° Security UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Adresse
Sperlingsgrund 15b, 04158 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 32778
EUID
DEU1308.HRB32778
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
401 IN 1400/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
02.01.2025
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
27.02.2025
Frist Stellungnahmen Schlussrechnung
27.02.2025
Festsetzung Vergütung
25.03.2025
Aufhebung
03.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Wach- und Sicherheitsdienste, Veranstaltungsservice sowie Hausmeisterdienste.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 360° Security UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 401 IN 1400/19 geführt. Im Verlauf des Verfahrens ist die Vergütung des Insolvenzverwalters am 25.03.2025 festgesetzt worden. Das Verfahren ist mit Beschluss vom 03.03.2026 nach Verteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Der entsprechende Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 360° Security UG (haftungsbeschränkt) ist mit Beschluss vom 03.03.2026 nach Verteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Zuvor war die Vergütung des Insolvenzverwalters am 25.03.2025 sowie am 02.01.2025 festgesetzt worden. Im Verfahren wurde die Prüfung der nachträglich an…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 360° Security UG (haftungsbeschränkt) ist mit Beschluss vom 03.03.2026 nach Verteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Zuvor war die Vergütung des Insolvenzverwalters am 25.03.2025 sowie am 02.01.2025 festgesetzt worden. Im Verfahren wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 27.02.2025 Gelegenheit zur Widerspruchserteilung gegeben war. Zudem wurde die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit sowie das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Frist für Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen und zu Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis endete ebenfalls am 27.02.2025. Der Insolvenzverwalter erklärte, dass zur Verteilung Forderungen von 48.544,78 EUR zu berücksichtigen sind, jedoch keine Masse zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1400/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 360° Security UG (haftungsbeschränkt), Sperlingsgrund 15 b, 04158 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32778
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 03.03.2026 nach Verteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben.
D…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1400/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 360° Security UG (haftungsbeschränkt), Sperlingsgrund 15 b, 04158 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32778
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 03.03.2026 nach Verteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1400/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 360° Security UG (haftungsbeschränkt), Sperlingsgrund 15 b, 04158 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32778
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 25.03.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Au…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1400/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 360° Security UG (haftungsbeschränkt), Sperlingsgrund 15 b, 04158 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32778
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 25.03.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen. In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1400/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 360° Security UG (haftungsbeschränkt), Sperlingsgrund 15 b, 04158 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32778
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlic…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1400/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 360° Security UG (haftungsbeschränkt), Sperlingsgrund 15 b, 04158 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32778
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 27.02.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1400/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 360° Security UG (haftungsbeschränkt), Sperlingsgrund 15 b, 04158 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32778
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichk…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1400/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 360° Security UG (haftungsbeschränkt), Sperlingsgrund 15 b, 04158 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32778
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 27.02.2025 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Verteilung gemäß Schlussverzeichnis zu berücksichtigen sind Forderungen von 48.544,78 EUR. Zur Verteilung steht keine Masse zur Verfügung."
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1400/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 360° Security UG (haftungsbeschränkt), Sperlingsgrund 15 b, 04158 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32778
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 02.01.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Au…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1400/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 360° Security UG (haftungsbeschränkt), Sperlingsgrund 15 b, 04158 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32778
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 02.01.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.ins1
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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