Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
3H Foods GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Werdener Straße 4, 40227 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 81605
EUID
DER1101.HRB81605
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 143/23
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Vergütungsfestsetzung vorläufiger Verwalter
09.01.2024
Vorschussfestsetzung
17.12.2024
Anzeige Masseunzulänglichkeit
28.04.2025
Prüfungsstichtag
02.06.2025
Anzeige Masseunzulänglichkeit
27.01.2026
Prüfungsstichtag
18.03.2026
Frist zur Stellungnahme Schlusstermin
02.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Restaurants. Groß- und Einzelhandel mit Food- und Non-Food Artikeln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 3H Foods GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Thomas Bückmann, ist bestellt. Am 09.01.2024 wurde die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Am 28.04.2025 ging beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters ein, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Eine weitere Anzeige der Masseunzulänglichkeit erfolgte am 27.01.2026. Im schriftlichen Verfahren sollen nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen geprüft werden. Der Prüfungsstichtag ist der 18.03.2026. Die Anmeldungsunterlagen liegen ab dem 11.02.2026 zur Einsicht aus. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Gläubiger erhalten Gelegenheit, bis zum 02.07.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Vergütungsantrag, zum Schlussverzeichnis und zur Einstellung nach § 207 InsO Stellung zu nehmen. Nach der Anzeige des Verwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 240.956,20 EUR. Für die Verteilung steht nach Abzug der Massekosten ein Betrag von ca. 0,00 EUR zur Verfügung.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 3H Foods GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Thomas Bückmann, hat am 09.01.2024 seine Vergütung und Auslagen festgesetzt bekommen. Am 17.12.2024 wurde ein Vorschuss auf die Vergütung des Insolvenzverwalters festgeset…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 3H Foods GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Thomas Bückmann, hat am 09.01.2024 seine Vergütung und Auslagen festgesetzt bekommen. Am 17.12.2024 wurde ein Vorschuss auf die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurden Forderungen geprüft; der Prüfungsstichtag war ursprünglich der 02.06.2025, später wurde ein neuer Termin für den 18.03.2026 bekannt gegeben. Am 28.04.2025 und am 27.01.2026 hat der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt, wobei für die Verteilung an die Gläubiger im Range des § 38 InsO ein Betrag von ca. 0,00 EUR zur Verfügung steht, da die Forderungen der Insolvenzgläubiger 240.956,20 EUR betragen. Der Schlusstermin soll im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 143/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81605 eingetragenen 3H Foods GmbH, Werdener Straße 4, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mumin Hasani,
sollen die nachträglich angemel…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 143/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81605 eingetragenen 3H Foods GmbH, Werdener Straße 4, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mumin Hasani,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
505 IN 143/23
Amtsgericht Düsseldorf, 11.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 143/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81605 eingetragenen 3H Foods GmbH, Werdener Straße 4, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mumin Hasani,
ist am 27.01.2026 bei Gericht d…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 143/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81605 eingetragenen 3H Foods GmbH, Werdener Straße 4, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mumin Hasani,
ist am 27.01.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
505 IN 143/23
Amtsgericht Düsseldorf, 11.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 143/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81605 eingetragenen 3H Foods GmbH, Werdener Straße 4, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mumin Hasani,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwal…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 143/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81605 eingetragenen 3H Foods GmbH, Werdener Straße 4, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mumin Hasani,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Thomas Bückmann, Königsallee 86, 40212 Düsseldorf
werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 09.01.2024 verwiesen.
505 IN 143/23
Amtsgericht Düsseldorf, 12.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 143/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81605 eingetragenen 3H Foods GmbH, Werdener Straße 4, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mumin Hasani,
wird der Schlussverteilu…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 143/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81605 eingetragenen 3H Foods GmbH, Werdener Straße 4, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mumin Hasani,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
02.07.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- zur Einstellung nach § 207 InsO
Der Schlussbericht, gegebenenfalls die Schlussrechnung nebst Belegen, der Vergütungsantrag sowie das Schlussverzeichnis des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
505 IN 143/23
Amtsgericht Düsseldorf, 21.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 143/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81605 eingetragenen 3H Foods GmbH, Werdener Straße 4, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mumin Hasani,
hat das Gericht der Schlussvert…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 143/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81605 eingetragenen 3H Foods GmbH, Werdener Straße 4, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mumin Hasani,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 240.956,20 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht nach Abzug der Massekosten ein Betrag von ca. 0,00 EUR zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
505 IN 143/23
Amtsgericht Düsseldorf, 21.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 143/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81605 eingetragenen 3H Foods GmbH, Werdener Straße 4, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mumin Hasani,
ist am 28.04.2025 bei Gericht d…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 143/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81605 eingetragenen 3H Foods GmbH, Werdener Straße 4, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mumin Hasani,
ist am 28.04.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
505 IN 143/23
Amtsgericht Düsseldorf, 07.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 143/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81605 eingetragenen 3H Foods GmbH, Werdener Straße 4, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mumin Hasani,
sollen die nachträglich angemel…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 143/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81605 eingetragenen 3H Foods GmbH, Werdener Straße 4, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mumin Hasani,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
505 IN 143/23
Amtsgericht Düsseldorf, 28.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 143/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81605 eingetragenen 3H Foods GmbH, Werdener Straße 4, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mumin Hasani,
ist ein Vorschuss auf die Vergü…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 143/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81605 eingetragenen 3H Foods GmbH, Werdener Straße 4, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mumin Hasani,
ist ein Vorschuss auf die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 17.12.2024.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 eingesehen werden.
505 IN 143/23
Amtsgericht Düsseldorf, 20.12.2024
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