Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
4:Riders GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Frankfurter Straße 67, 65830 Kriftel
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 85183
EUID
DEM1201.HRB85183
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1530/24 F-6-9
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Adolf Sirrenberg
Adresse
Landgraf-Philipp-Straße 9, 60431 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 52 01 76
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
02.01.2025 , 10:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.03.2025
Widerspruchsfrist
31.03.2025
Forderungsanmeldefrist
25.08.2025
Widerspruchsfrist
08.09.2025
Forderungsanmeldefrist
19.01.2026
Widerspruchsfrist
02.02.2026
Forderungsanmeldefrist
27.04.2026
Widerspruchsfrist
11.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel insbesondere der Internethandel mit Fahrrädern und Zubehör sowie die Reparatur von Fahrrädern.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren der 4:Riders GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Für die Prüfung der bis zum 27.04.2026 nachgemeldeten Forderungen kann gegen die Höhe, den Grund oder den Rang der Forderung bis zum 11.05.2026 Widerspruch beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main erhoben werden. Die Anmeldeunterlagen sowie etwaige Widersprüche liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 4:Riders GmbH ist am 02.01.2025 um 10:40 Uhr durch das Amtsgericht Frankfurt am Main eröffnet worden. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 II InsO geführt. Rechtsanwalt Adolf Sirrenberg ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 4:Riders GmbH ist am 02.01.2025 um 10:40 Uhr durch das Amtsgericht Frankfurt am Main eröffnet worden. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 II InsO geführt. Rechtsanwalt Adolf Sirrenberg ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.03.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen und Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen waren bis zum 31.03.2025 bei dem Gericht vorzubringen. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden die Prüfungen nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen angeordnet. Für Forderungen, die bis zum 25.08.2025 nachgemeldet wurden, endete die Widerspruchsfrist am 08.09.2025. Für Forderungen, die bis zum 19.01.2026 nachgemeldet wurden, endet die Widerspruchsfrist am 02.02.2026. Die Prüfung der bis zum 27.04.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen ist angeordnet worden, wobei die Widerspruchsfrist am 11.05.2026 endet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1530/24 F-6-9 In dem Insolvenzverfahren 4:Riders GmbH, Frankfurter Straße 67, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am Main, HRB 85183), vertreten durch: Stefan Jäger, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 27.04.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren an…
810 IN 1530/24 F-6-9 In dem Insolvenzverfahren 4:Riders GmbH, Frankfurter Straße 67, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am Main, HRB 85183), vertreten durch: Stefan Jäger, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 27.04.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 11.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 12.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1530/24 F-6-9 In dem Insolvenzverfahren 4:Riders GmbH, Frankfurter Straße 67, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am Main, HRB 85183),
vertreten durch:
Stefan Jäger, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 25.08.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren an…
810 IN 1530/24 F-6-9 In dem Insolvenzverfahren 4:Riders GmbH, Frankfurter Straße 67, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am Main, HRB 85183),
vertreten durch:
Stefan Jäger, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 25.08.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 08.09.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 27.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1530/24 F-6-9 In dem Insolvenzverfahren 4:Riders GmbH, Frankfurter Straße 67, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am Main, HRB 85183),
vertreten durch:
Stefan Jäger, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 19.01.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren an…
810 IN 1530/24 F-6-9 In dem Insolvenzverfahren 4:Riders GmbH, Frankfurter Straße 67, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am Main, HRB 85183),
vertreten durch:
Stefan Jäger, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 19.01.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 02.02.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 31.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1530/24 F-6-9 Am 02.01.2025 um 10:40 Uhr ist das Insolvenzverfahren 4:Riders GmbH, Frankfurter Straße 67, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am Main, HRB 85183),
vertreten durch:
Stefan Jäger, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Adolf Sirrenberg, Landgraf-Philipp-Straße 9, 60431 Frankfu…
810 IN 1530/24 F-6-9 Am 02.01.2025 um 10:40 Uhr ist das Insolvenzverfahren 4:Riders GmbH, Frankfurter Straße 67, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am Main, HRB 85183),
vertreten durch:
Stefan Jäger, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Adolf Sirrenberg, Landgraf-Philipp-Straße 9, 60431 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 52 01 76, Fax: 069/ 52 01 51, E-Mail: kanzlei@ra-sirrenberg.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 17.03.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 31.03.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1530/24 F-12-: In dem Insolvenzverfahren 4:Riders GmbH, Frankfurter Straße 67, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am Main, HRB 85183),
vertreten durch:
Stefan Jäger, (Geschäftsführer), wurde am 02.01.2025 um 10:40 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffn…
810 IN 1530/24 F-12-: In dem Insolvenzverfahren 4:Riders GmbH, Frankfurter Straße 67, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am Main, HRB 85183),
vertreten durch:
Stefan Jäger, (Geschäftsführer), wurde am 02.01.2025 um 10:40 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Adolf Sirrenberg, Landgraf-Philipp-Straße 9, 60431 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 52 01 76, Fax: 069/ 52 01 51, E-Mail: kanzlei@ra-sirrenberg.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 02.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1530/24 F-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der 4:Riders GmbH, Frankfurter Straße 67, 65830 Kriftel, vertr. d.: Stefan Jäger, (Geschäftsführer), ist am 11.11.2024 um 17:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit…
810 IN 1530/24 F-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der 4:Riders GmbH, Frankfurter Straße 67, 65830 Kriftel, vertr. d.: Stefan Jäger, (Geschäftsführer), ist am 11.11.2024 um 17:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Adolf Sirrenberg, Landgraf-Philipp-Straße 9, 60431 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 52 01 76, Fax: 069/ 52 01 51, E-Mail: kanzlei@ra-sirrenberg.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.11.2024
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