Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
6G Health Institute GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 26, 04416 Markkleeberg
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 40121
EUID
DEU1308.HRB40121
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
402 IN 718/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
23.04.2026 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.06.2026
Gläubigerversammlung
23.07.2026 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Dienstleistungen im Gesundheitswesen, inklusive Technologie- und Unternehmensberatung sowie die Durchführung von Forschungsprojekten, einschließlich der Drittmittelforschung auf dem Gebiet der Humanmedizin und der Gesundheitswirtschaft, nebst Vorbereitung und Durchführung der Drittmittelbeschaffung sowie aller mit dem Vorstehenden zusammenhängenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 6G Health Institute GmbH ist am 23.04.2026 um 10:00 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 08.06.2026. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen. Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 07.07.2026 beim Amtsgericht Leipzig schriftlich einzureichen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 6G Health Institute GmbH ist am 23.04.2026 eröffnet worden. Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 08.06.2026. Der Berichtstermin ist entfallen. Am 02.07.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 6G Health Institute GmbH ist am 23.04.2026 eröffnet worden. Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 08.06.2026. Der Berichtstermin ist entfallen. Am 02.07.2026 wurde ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung auf den 21.07.2026 angesetzt, um einer Vereinbarung mit Herrn Prof. Dr. Christoph Thümmler über die Abrechnung ausstehender Fördergelder des EU-Projekts PAROMA-MED zuzustimmen. Dieser Beschluss wurde am 06.07.2026 aufgehoben und der Termin auf den 23.07.2026 um 10:30 Uhr verlegt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 402 IN 718/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 6G Health Institute GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 26, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Leipzig , HRB 40121
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Thümmler
- wurde am 23.04.2026 um 10:00 Uhr das Insolven…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 402 IN 718/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 6G Health Institute GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 26, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Leipzig , HRB 40121
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Thümmler
- wurde am 23.04.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist:
Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher, Industriestraße 49, 04229 LeipzigTelefon geschäftlich: 0341 52 02 788 0 Email geschäftlich: kontakt@bblaw.legal Telefax: 0341 52 02 788 2
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 08.06.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Auf den Berichtstermin wird verzichtet.
Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 07.07.2026 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung im Inland durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 402 IN 718/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 6G Health Institute GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 26, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Leipzig , HRB 40121
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Thümmler
ergeht am 02.07.2026 nachfolgende Entscheidung:…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 402 IN 718/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 6G Health Institute GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 26, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Leipzig , HRB 40121
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Thümmler
ergeht am 02.07.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, den 21.07.2026
Auf der Tagesordnung steht:
Die Gläubigerversammlung stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit Herrn Prof. Dr. Christoph Thümmler über die Abrechnung noch ausstehenden Fördergelder der Schuldnerin des Projekts EU- Projekt PAROMA-MED (Privacy Aware and Privacy Preserving Distributed and Robust Machine Learning) zu.
Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist bzw. keine Einwände bis zum Termin vorgebracht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 402 IN 718/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 6G Health Institute GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 26, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Leipzig , HRB 40121
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Thümmler
ergeht am 06.07.2026 nachfolgende Entscheidung:…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 402 IN 718/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 6G Health Institute GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 26, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Leipzig , HRB 40121
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Thümmler
ergeht am 06.07.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Beschluss vom 02.07.2026 wird aufgehoben.
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Donnerstag, 23.07.2026
Uhrzeit
10:30 Uhr
Zimmer/Etage/Gebäude
Sitzungssaal 101, 1.OG
Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Auf der Tagesordnung steht:
Die Gläubigerversammlung stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit Herrn Prof. Dr. Christoph Thümmler über die Abrechnung noch ausstehenden Fördergelder der Schuldnerin des Projekts EU- Projekt PAROMA-MED (Privacy Aware and Privacy Preserving Distributed and Robust Machine Learning) zu.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
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