Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
7. Himmel Juist GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Strandpromenade 1, 26571 Juist
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRA 200811
EUID
DEP3101.HRA200811
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 27/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann
Kanzlei
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Adresse
Julius-Mosen-Platz 2, 26122 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon
0441-24928050
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.02.2025 , 09:00 Uhr
Eröffnung
03.06.2025 , 12:58 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.07.2025
Berichtstermin
06.08.2025 , 14:15 Uhr
Prüfungstermin
06.08.2025 , 14:15 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 14.02.2025 ist das Amtsgericht Aurich mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der 7. Himmel Juist GmbH & Co. KG befasst worden und hat Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 03.06.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet worden. Der Gläubigeranmeldetermin endet am 06.07.2025. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 06.08.2025 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf sind die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss vom 21.10.2025 festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 27/25 : Über das Vermögen der 7. Himmel Juist GmbH & Co. KG, Strandpromenade 1, 26571 Juist (AG Aurich, HRA 200811), vertr. d.: 1. Himmelstor Juist GmbH, Strandpromenade 1, 26571 Juist, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Mehmet Serkan Yedikule, (Geschäftsführer), ist am 03.06.2025 um 12:58 Uhr d…
9 IN 27/25 : Über das Vermögen der 7. Himmel Juist GmbH & Co. KG, Strandpromenade 1, 26571 Juist (AG Aurich, HRA 200811), vertr. d.: 1. Himmelstor Juist GmbH, Strandpromenade 1, 26571 Juist, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Mehmet Serkan Yedikule, (Geschäftsführer), ist am 03.06.2025 um 12:58 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Julius-Mosen-Platz 2, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441-24928050, Fax: 0441-24928059, E-Mail: oldenburg@pluta.net.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.07.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 06.08.2025, 14:15 Uhr, Saal R06, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist ( 06.07.2025 ) und dem Berichts- und Prüfungstermin ( Mittwoch, 06.08.2025, 14:15 Uhr, Saal R06, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich ), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 03.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 27/25 In dem Insolvenzverfahren 7. Himmel Juist GmbH & Co. KG, Strandpromenade 1, 26571 Juist (AG Aurich, HRA 200811),
vertreten durch: 1. Himmelstor Juist GmbH, Strandpromenade 1, 26571 Juist, (persönlich haftende Gesellschafter),
vertreten durch: 1.1. Mehmet Serkan Yedikule (Geschäftsführer)
Verfahrensbevollmäch…
9 IN 27/25 In dem Insolvenzverfahren 7. Himmel Juist GmbH & Co. KG, Strandpromenade 1, 26571 Juist (AG Aurich, HRA 200811),
vertreten durch: 1. Himmelstor Juist GmbH, Strandpromenade 1, 26571 Juist, (persönlich haftende Gesellschafter),
vertreten durch: 1.1. Mehmet Serkan Yedikule (Geschäftsführer)
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.1.:
Rechtsanwalt Kai Uwe Schaffer, Eichendorffstraße 25, 47800 Krefeld,
soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt werden. Der Vergütungsantrag liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes aus. Einwendungen können binnen zwei Wochen nach dieser Veröffentlichung erfolgen.
Amtsgericht Aurich, 19.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 27/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 7. Himmel Juist GmbH & Co. KG, Strandpromenade 1, 26571 Juist (AG Aurich, HRA 200811), vertr. d.: 1. Himmelstor Juist GmbH, Strandpromenade 1, 26571 Juist, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Mehmet Serkan Yedikule, (Geschäftsführer), sind V…
9 IN 27/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 7. Himmel Juist GmbH & Co. KG, Strandpromenade 1, 26571 Juist (AG Aurich, HRA 200811), vertr. d.: 1. Himmelstor Juist GmbH, Strandpromenade 1, 26571 Juist, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Mehmet Serkan Yedikule, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Aurich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 80 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 6.542.593,17 EUR zugrunde gelegt. Diese Berechnungsmasse ist zur Überzeugung des Gerichts richtig ermittelt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Der Insolvenzverwalter macht folgende Zuschläge geltend:
- Unvollständige Buchhaltung 15 %
- Komplexe Gesellschafterstrukturen 15 %
- Nachfolgelösungen 50 %
In seinem Vergütungsantrag vom 14.08.2025, auf den vollumfänglich Bezug genommen wird, werden diese Zuschläge ausführlich und nachvollziehbar begründet. Die Höhe der Zuschläge scheint den erbrachten Tätigkeiten angemessen, Abschläge waren nicht zu berücksichtigen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 21.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 27/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der 7. Himmel Juist GmbH & Co. KG, Strandpromenade 1, 26571 Juist (AG Aurich, HRA 200811), vertr. d.: 1. Himmelstor Juist GmbH, Strandpromenade 1, 26571 Juist, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Mehmet Serkan Yedikule, Kempenallee 128, 4…
9 IN 27/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der 7. Himmel Juist GmbH & Co. KG, Strandpromenade 1, 26571 Juist (AG Aurich, HRA 200811), vertr. d.: 1. Himmelstor Juist GmbH, Strandpromenade 1, 26571 Juist, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Mehmet Serkan Yedikule, Kempenallee 128, 47803 Krefeld, (Geschäftsführer), ist am 14.02.2025 um 09.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Julius-Mosen-Platz 2, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441-24928050, Fax: 0441-24928059, E-Mail: oldenburg@pluta.net bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 14.02.2025
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