Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
741 Projektentwicklung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 65637
EUID
DER1101.HRB65637
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 152/16
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Bremen
Adresse
Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf
Termine & Fristen
Vergütungsfestsetzung
24.03.2023
Vergütungsantrag
08.05.2026
Beschluss
27.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 741 Projektentwicklung GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Michael Bremen, übt sein Amt seit dem 06.11.2017 aus. Mit Beschluss vom 24.03.2023 war bereits eine Vergütung festgesetzt worden. Seitdem wurden weitere Einnahmen zur Insolvenzmasse generiert, was eine weitere Festsetzung der Vergütung und Auslagen erforderlich machte. Die Vergütung wird nach dem Regelsatz der InsVV berechnet, gestaffelt nach dem Wert der Insolvenzmasse. Der Pauschbetrag für Auslagen wurde antragsgemäß festgesetzt. Die Gründe für die Festsetzung stützen sich auf die Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 08.05.2026. Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 27.05.2026 die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters endgültig festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 152/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 65637 eingetragenen 741 Projektentwicklung GmbH, Schanzenstr. 20A, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerd Schmitz
Verfahrensbe…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 152/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 65637 eingetragenen 741 Projektentwicklung GmbH, Schanzenstr. 20A, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerd Schmitz
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Kluth, Kaistr. 5, 40221 Düsseldorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Michael Bremen, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Auf die Vergütung ist die bereits mit Beschluss vom 24.03.2023 festgesetzte Vergütung in voller Höhe anzurechnen.
Gründe:
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 06.11.2017 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Seit Festsetzung der Vergütung am 24.03.2023 wurden weitere Einnahmen zur Insolvenzmasse generiert, sodass eine weitere Vergütung festzusetzen war.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 08.05.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
501 IN 152/16
Amtsgericht Düsseldorf, 27.05.2026
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