Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
A & R UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Mittelweg 2, 57612 Helmenzen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 24838
EUID
DET2214V.HRB24838
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 38/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Peter Staroselski
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
24.02.2026 , 24:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Werkstatt, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, Handel mit Kraftfahrzeugen, Handel mit Ersatzteilen sowie Zubehör für Kfz und Einbau von Autogasanlagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A & R UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Zunächst wurde zur Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung konnte bis zum 24.02.2026, 24:00 Uhr Widerspruch erhoben werden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Staroselski festgesetzt worden. Die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Betzdorf eingesehen werden. Dem Insolvenzverwalter ist gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 11 IN 38/23
In dem Insolvenzverfahren A & R UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d.GF'in, Mittelweg 2, 57612 Helmenzen (AG Montabaur, HRB 24838), vertr. d.: Renate Krombach, Behringstraße 12, 57537 Wissen, (Geschäftsführerin), wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderu…
Geschäfts-Nr. 11 IN 38/23
In dem Insolvenzverfahren A & R UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d.GF'in, Mittelweg 2, 57612 Helmenzen (AG Montabaur, HRB 24838), vertr. d.: Renate Krombach, Behringstraße 12, 57537 Wissen, (Geschäftsführerin), wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 24.02.2026, 24:00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Betzdorf, 13.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 38/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A & R UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d.GF'in, Mittelweg 2, 57612 Helmenzen (AG Montabaur, HRB 24838), vertr. d.: Renate Krombach, Behringstraße 12, 57537 Wissen, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter…
11 IN 38/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A & R UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d.GF'in, Mittelweg 2, 57612 Helmenzen (AG Montabaur, HRB 24838), vertr. d.: Renate Krombach, Behringstraße 12, 57537 Wissen, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Staroselski festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Betzdorf eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.05.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse Es ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 98,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die [Anzahl eintragen] erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 12.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 38/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A & R UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d.GF'in, Mittelweg 2, 57612 Helmenzen (AG Montabaur, HRB 24838), vertr. d.: Renate Krombach, Behringstraße 12, 57537 Wissen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 19…
11 IN 38/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A & R UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d.GF'in, Mittelweg 2, 57612 Helmenzen (AG Montabaur, HRB 24838), vertr. d.: Renate Krombach, Behringstraße 12, 57537 Wissen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 26.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Betzdorf, 10.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 38/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A & R UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d.GF'in, Mittelweg 2, 57612 Helmenzen (AG Montabaur, HRB 24838), vertr. d.: Renate Krombach, Behringstraße 12, 57537 Wissen, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf de…
11 IN 38/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A & R UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d.GF'in, Mittelweg 2, 57612 Helmenzen (AG Montabaur, HRB 24838), vertr. d.: Renate Krombach, Behringstraße 12, 57537 Wissen, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Betzdorf zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Staroselski, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn, Tel.: 0228/81000-0, Fax: 0228/81000-820 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 12.878,35 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 16.263,34 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Betzdorf, 10.07.2026
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