Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
A + W Sportwagen Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gutenbergstr. 30, 37671 Höxter
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 11926
EUID
DER2809.HRB11926
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 280/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau
Adresse
Marktstraße 5, 33602 Bielefeld
Telefon
0521-92279100
Termine & Fristen
Antragseingang
13.12.2023
Eröffnung
10.04.2025 , 12:55 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.05.2025
Niederlegung Unterlagen
06.06.2025
Prüfungstermin
20.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der A + W Sportwagen GmbH & Co. KG mit Sitz in Höxter, die den Handel mit Fahrzeugen und Fahrzeugteilen sowohl als Dienstleister als auch für Dritte zum Gegenstand hat.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A + W Sportwagen Verwaltungs GmbH ist am 10.04.2025 um 12:55 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin, der am 13.12.2023 bei Gericht eingegangen war. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.05.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 20.06.2025. Die Tabelle mit den Forderungen, die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 06.06.2025 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 280/23
Über das Vermögen
der A + W Sportwagen Verwaltungs GmbH, Gutenbergstraße 30, 37671 Höxter, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Amir Raschidifard-Sielemann, Im Brückfeld 10, 37671 Höxter und Herrn Woldemar Lindemann, Gerhart-Hauptmann-Str. 37, 37671 Höxte…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 280/23
Über das Vermögen
der A + W Sportwagen Verwaltungs GmbH, Gutenbergstraße 30, 37671 Höxter, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Amir Raschidifard-Sielemann, Im Brückfeld 10, 37671 Höxter und Herrn Woldemar Lindemann, Gerhart-Hauptmann-Str. 37, 37671 Höxter
Geschäftszweig: Erwerb u. Verwaltung von Beteiligungen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 10.04.2025, um 12:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.12.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Marktstraße 5, 33602 Bielefeld, Telefon: 0521-92279100, Fax: 052192279129.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 20.06.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 06.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
2 IN 280/23
Paderborn, 10.04.2025
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