Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Aachener Café Haus GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Krämerstraße 11, 52062 Aachen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 11945
EUID
DER3101.HRB11945
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 72/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Betriebswirt Dipl.-Betriebswirt Kay Heinrich Garmatz
Adresse
Rotter Bruch 6, 52068 Aachen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.03.2026 , 15:09 Uhr
Eröffnung
01.06.2026 , 07:08 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.07.2026
Berichtstermin
24.08.2026
Prüfungstermin
24.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Führung eines Cafés sowie der Betrieb einer Kaffeerösterei und der Verkauf von Kaffee, Eis, Kuchen, Pralinen und allen sonstigen Speisen und Getränke.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aachener Café Haus GmbH ist am 19.03.2026 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Betriebswirt Kay Heinrich Garmatz bestellt. Am 01.06.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wurde derselbe Herr Garmatz ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 27.07.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 24.08.2026. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 05.08.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen nieder. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 72/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 11945 eingetragenen Aachener Café Haus GmbH, Krämerstr. 11, 52062 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan-Peter Wiertz,
Geschäftszweig: Fü…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 72/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 11945 eingetragenen Aachener Café Haus GmbH, Krämerstr. 11, 52062 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan-Peter Wiertz,
Geschäftszweig: Führung eines Cafés, Kaffeerösterei u.a.
ist am 19.03.2026, um 15:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Betriebswirt Dipl.-Betriebswirt Kay Heinrich Garmatz, Rotter Bruch 6, 52068 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
91 IN 72/26
Amtsgericht Aachen, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 72/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 11945 eingetragenen Aachener Café Haus GmbH, Krämerstr. 11, 52062 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan-Peter Wiertz,
Geschäftszweig: Führung eines Cafés, Kaffeerösterei u.…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 72/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 11945 eingetragenen Aachener Café Haus GmbH, Krämerstr. 11, 52062 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan-Peter Wiertz,
Geschäftszweig: Führung eines Cafés, Kaffeerösterei u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2026, um 07:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 16.03.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Betriebswirt Dipl.-Betriebswirt Kay Heinrich Garmatz, Rotter Bruch 6, 52068 Aachen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 24.08.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 05.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.403 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
91 IN 72/26
Amtsgericht Aachen, 01.06.2026
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