Durchführung von Lehrgängen auf dem Gebiet des Audio Engineering und der Studio- und Tontechnik, die Nutzung der Lizenz an den Lehrprogrammen des Abbey Road Institutes und die Erstellung von Ton-, Bild- und Musikproduktionen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Abbey Road Institute GmbH ist am 08.07.2025 um 11:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Julia Kappel-nr als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt ist. Das Insolvenzverfahren ist am 01.02.2026 um 08:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis zum 12.03.2026 schriftlich anzumelden. Eine Gläubigerversammlung findet am 23.04.2026 um 10:00 Uhr im Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 889/25 A-16-8 - Am 01.02.2026 um 08:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren Abbey Road Institute GmbH, Hanauer Landstraße 172, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121206),
vertreten durch:
Ulrich Schiller, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Golds…
810 IN 889/25 A-16-8 - Am 01.02.2026 um 08:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren Abbey Road Institute GmbH, Hanauer Landstraße 172, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121206),
vertreten durch:
Ulrich Schiller, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 12.03.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an die Insolvenzverwalterin zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Donnerstag, 23.04.2026, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 889/25 A-33-: In dem Insolvenzverfahren Abbey Road Institute GmbH, Hanauer Landstraße 172, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121206),
vertreten durch:
Ulrich Schiller, (Geschäftsführer), wurde am 01.02.2026 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkei…
810 IN 889/25 A-33-: In dem Insolvenzverfahren Abbey Road Institute GmbH, Hanauer Landstraße 172, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121206),
vertreten durch:
Ulrich Schiller, (Geschäftsführer), wurde am 01.02.2026 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 889/25 A-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Abbey Road Institute GmbH, Hanauer Landstraße 172, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121206), vertr. d.: Ulrich Schiller, (Geschäftsführer), ist am 08.07.2025 um 11:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin…
810 IN 889/25 A-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Abbey Road Institute GmbH, Hanauer Landstraße 172, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121206), vertr. d.: Ulrich Schiller, (Geschäftsführer), ist am 08.07.2025 um 11:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 08.07.2025
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