Die Planung, Produktion, Bearbeitung sowie der Handel mit Metallteilen, Anlagen und Betriebseinrichtungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.B.T. Aluminium Bearbeitung Technik GmbH ist beim Amtsgericht Friedberg (Hessen) anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Markus Walter wurde bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen wurden festgesetzt. Im schriftlichen Verfahren wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 16.02.2024 bestimmt wurde. Der verfügbare Massebestand beträgt 58.763,88 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 526.465,70 EUR zu berücksichtigen sind. Es soll eine Schlussverteilung erfolgen. Der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung, die der Entscheidung über die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse sowie über die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis dient, ist auf den 12.07.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen und Anträge schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 69/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.B.T. Aluminium Bearbeitung Technik GmbH, Glockenstraße 17, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 4900), vertr. d.: Karl-Heinz Drumm, Glockenstraße 17, 63679 Schotten, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist …
60 IN 69/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.B.T. Aluminium Bearbeitung Technik GmbH, Glockenstraße 17, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 4900), vertr. d.: Karl-Heinz Drumm, Glockenstraße 17, 63679 Schotten, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.02.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 03.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 69/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.B.T. Aluminium Bearbeitung Technik GmbH, Glockenstraße 17, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 4900), vertr. d.: Karl-Heinz Drumm, Glockenstraße 17, 63679 Schotten, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern w…
60 IN 69/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.B.T. Aluminium Bearbeitung Technik GmbH, Glockenstraße 17, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 4900), vertr. d.: Karl-Heinz Drumm, Glockenstraße 17, 63679 Schotten, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 12.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 69/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.B.T. Aluminium Bearbeitung Technik GmbH, Glockenstraße 17, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 4900), vertr. d.: Karl-Heinz Drumm, Glockenstraße 17, 63679 Schotten, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsan…
60 IN 69/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.B.T. Aluminium Bearbeitung Technik GmbH, Glockenstraße 17, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 4900), vertr. d.: Karl-Heinz Drumm, Glockenstraße 17, 63679 Schotten, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Markus Walter festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Friedberg (Hessen) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.12.2023 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 101.047,56 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 106,40 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 38 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 17.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 69/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.B.T. Aluminium Bearbeitung Technik GmbH, Glockenstraße 17, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 4900), vertr. d.: Karl-Heinz Drumm, Glockenstraße 17, 63679 Schotten, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis …
60 IN 69/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.B.T. Aluminium Bearbeitung Technik GmbH, Glockenstraße 17, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 4900), vertr. d.: Karl-Heinz Drumm, Glockenstraße 17, 63679 Schotten, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Friedberg (Hessen) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Markus Walter, Hynspergstr. 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-959110-0, Fax: 069-959-110-80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 58.763,88 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 526.465,70 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 17.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 69/20: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der A.B.T. Aluminium Bearbeitung Technik GmbH, Glockenstraße 17, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 4900), vertr. d.: Karl-Heinz Drumm, Glockenstraße 17, 63679 Schotten, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerver…
60 IN 69/20: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der A.B.T. Aluminium Bearbeitung Technik GmbH, Glockenstraße 17, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 4900), vertr. d.: Karl-Heinz Drumm, Glockenstraße 17, 63679 Schotten, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 12.07.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 31.05.2024
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