Berichts- und PrüfungsterminSchleswig-HolsteinHRB 12179PI
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Abwicklungs-AG
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Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Pinneberg HRB 12179PI
EUID
DEX1321R.HRB12179PI
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Itzehoe - Insolvenzgericht
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
13.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abwicklungs-AG (ehemals Summary AG) ist anhängig. Die Prüfung der bis zum 13.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 13.05.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die Feststellung von Forderungen bei Gericht eingehen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
28 IN 31/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Abwicklungs-AG (ehemals Summary AG), Fraunhofer Straße 2, 25524 Itzehoe, vertreten durch den Vorstand Thomas Fox
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 12179PI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GÖRG Insolvenzverwaltung…
28 IN 31/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Abwicklungs-AG (ehemals Summary AG), Fraunhofer Straße 2, 25524 Itzehoe, vertreten durch den Vorstand Thomas Fox
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 12179PI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GÖRG Insolvenzverwaltung Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Alter Wall 20-22, 20457 Hamburg
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1. Die Prüfung der bis 13.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 13.05.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Itzehoe - Insolvenzgericht - 13.04.2026
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