Laufendes Insolvenzverfahren Baden-Württemberg HRB 111396

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Insolvenzprofil

Abwicklungsgesellschaft BKT GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Lorenzstr. 2-6, 76297 Stutensee
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 111396
EUID
DEB8535.HRB111396

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Mannheim
Aktenzeichen
10 IN 119/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Nikolaus Gräf
Adresse
Lorenzstraße 2-6, 76297 Stutensee

Termine & Fristen

Widerspruchsfrist
30.06.2026

Gegenstand des Unternehmens

Die Herstellung, der Handel und der Vertrieb von Metall- und Gummikompensatoren, Metallbälgen und Metallschläuchen einschließlich des Erbringens von Beratungs-, Service- und ähnlicher Leistungen, damit zusammenhängende Dienstleistungen, insbesondere Beratung und Unterstützung von in diesem Bereich tätigen Unternehmen, die unterstützende Erbringung von Dienstleistungen an verbundene Unternehmen, die Darlehensgewährung an verbundene Unternehmen sowie die Leitung von Tochtergesellschaften, soweit für diese Tätigkeit keine besondere (behördliche) Erlaubnis erforderlich ist.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abwicklungsgesellschaft BKT GmbH, vormals BOA Balg- und Kompensatoren-Technologie GmbH, ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Nikolaus Gräf vertreten. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten nachrangigen Insolvenzforderungen gemäß § 39 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 30.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden; eine einfache E-Mail ist nicht wirksam. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gegen den Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG), die binnen zwei Wochen bei dem Amtsgericht Karlsruhe eingelegt werden muss.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

10 IN 119/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abwicklungsgesellschaft BKT GmbH, Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 111396, vertreten durch den Geschäftsführer Nikolaus Gräf, Lorenzstraße 2-6, 76297 Stutensee [vormals BOA Balg- und Kompensatoren-Technologie GmbH] - S…

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