Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Abwicklungsgesellschaft BKT GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Lorenzstr. 2-6, 76297 Stutensee
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 111396
EUID
DEB8535.HRB111396
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Aktenzeichen
10 IN 119/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Nikolaus Gräf
Adresse
Lorenzstraße 2-6, 76297 Stutensee
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
30.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung, der Handel und der Vertrieb von Metall- und Gummikompensatoren, Metallbälgen und Metallschläuchen einschließlich des Erbringens von Beratungs-, Service- und ähnlicher Leistungen, damit zusammenhängende Dienstleistungen, insbesondere Beratung und Unterstützung von in diesem Bereich tätigen Unternehmen, die unterstützende Erbringung von Dienstleistungen an verbundene Unternehmen, die Darlehensgewährung an verbundene Unternehmen sowie die Leitung von Tochtergesellschaften, soweit für diese Tätigkeit keine besondere (behördliche) Erlaubnis erforderlich ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abwicklungsgesellschaft BKT GmbH, vormals BOA Balg- und Kompensatoren-Technologie GmbH, ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Nikolaus Gräf vertreten. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten nachrangigen Insolvenzforderungen gemäß § 39 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 30.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden; eine einfache E-Mail ist nicht wirksam. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gegen den Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG), die binnen zwei Wochen bei dem Amtsgericht Karlsruhe eingelegt werden muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 119/18
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Abwicklungsgesellschaft BKT GmbH,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 111396,
vertreten durch den Geschäftsführer Nikolaus Gräf,
Lorenzstraße 2-6, 76297 Stutensee
[vormals BOA Balg- und Kompensatoren-Technologie GmbH]
- S…
10 IN 119/18
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Abwicklungsgesellschaft BKT GmbH,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 111396,
vertreten durch den Geschäftsführer Nikolaus Gräf,
Lorenzstraße 2-6, 76297 Stutensee
[vormals BOA Balg- und Kompensatoren-Technologie GmbH]
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten nachrangigen Insolvenzforderungen (§ 39 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 4 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 12.05.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.