Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Aby GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Weyerdeelen 19, 27726 Worpswede
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 207045
EUID
DEP2716.HRB207045
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 58/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.04.2025 , 10:23 Uhr
Eröffnung
03.07.2025 , 10:05 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.08.2025
Berichtstermin
25.09.2025
Prüfungstermin
25.09.2025
Gläubigerversammlung
14.11.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Vermittlung, Veranstaltung und Durchführung von Schulreisen und Events sowie der Vertrieb von Abiturbüchern und Abiturtextilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aby GmbH mit Sitz in Osterholz-Scharmbeck ist am 03.07.2025 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. habil. Gerrit Hölzle. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen gemäß § 38 InsO bis zum 28.08.2025 schriftlich anzumelden. Ein Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 25.09.2025. Für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung wurde das mündliche Verfahren angeordnet; dieser Termin findet am 14.11.2025 um 10:00 Uhr im Saal 51 des Hauptgebäudes in Verden (Aller) statt. Gegenstand der Versammlung ist die Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere die nachträgliche Genehmigung zur Aufnahme eines Rechtsstreits gegen die Meinecke Promotion GmbH sowie eine allgemeine Ermächtigung zur Prozessführung und zum Forderungseinzug.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aby GmbH ist am 03.07.2025 um 10:05 Uhr eröffnet worden. Zuvor war bereits am 28.04.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. habil. Gerrit Hölzle zum vorläufigen sowie endgültigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgeforde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aby GmbH ist am 03.07.2025 um 10:05 Uhr eröffnet worden. Zuvor war bereits am 28.04.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. habil. Gerrit Hölzle zum vorläufigen sowie endgültigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 28.08.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 25.09.2025. Eine besondere Gläubigerversammlung ist für den 14.11.2025 um 10:00 Uhr in Verden anberaumt, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen gemäß § 160 InsO zu beschließen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 58/25 : Über das Vermögen der Aby GmbH, Wienbrücke 6, 27711 Osterholz-Scharmbeck (AG Walsrode, HRB 207045), vertr. d.: Julius Felix Oberhokamp, Hans-Am-Ende-Weg 13, 27726 Worpswede, (Geschäftsführer), ist am 04.07.2025 um 10:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof.…
11 IN 58/25 : Über das Vermögen der Aby GmbH, Wienbrücke 6, 27711 Osterholz-Scharmbeck (AG Walsrode, HRB 207045), vertr. d.: Julius Felix Oberhokamp, Hans-Am-Ende-Weg 13, 27726 Worpswede, (Geschäftsführer), ist am 04.07.2025 um 10:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. habil. Gerrit Hölzle, GÖRG Wirtschaftskanzlei, Obernstraße 2-12, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3226490, Fax: 0421/32264929, E-Mail: ghoelzle@goerg.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.08.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 25.09.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (28.08.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (25.09.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 03.07.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 58/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aby GmbH, Wienbrücke 6, 27711 Osterholz-Scharmbeck (AG Walsrode, HRB 207045), vertr. d.: Julius Felix Oberhokamp, Hans-Am-Ende-Weg 13, 27726 Worpswede, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom berichtigt worden.
Statt "wird heute, am 04.07.2025 um 10:05 Uhr"…
11 IN 58/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aby GmbH, Wienbrücke 6, 27711 Osterholz-Scharmbeck (AG Walsrode, HRB 207045), vertr. d.: Julius Felix Oberhokamp, Hans-Am-Ende-Weg 13, 27726 Worpswede, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom berichtigt worden.
Statt "wird heute, am 04.07.2025 um 10:05 Uhr" muss es richtig heißen: "wird heute, am 03.07.2025 um 10:05 Uhr"
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 oder dem Landgericht Verden (Aller), Johanniswall 6, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1257175309069-000185576 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 24.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 58/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aby GmbH, Wienbrücke 6, 27711 Osterholz-Scharmbeck (AG Walsrode, HRB 207045), vertr. d.: Julius Felix Oberhokamp, Hans-Am-Ende-Weg 13, 27726 Worpswede, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung wird das mü…
11 IN 58/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aby GmbH, Wienbrücke 6, 27711 Osterholz-Scharmbeck (AG Walsrode, HRB 207045), vertr. d.: Julius Felix Oberhokamp, Hans-Am-Ende-Weg 13, 27726 Worpswede, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung wird das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag, 14.11.2025, 10:00 Uhr, Saal 51, Hauptgebäude, Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Beschlussfassung der Gläubiger gemäß § 160 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 InsO über die nachträglichen Genehmigung zur Aufnahme des beim Landgericht Verden zum Aktenzeichen 2 O 184/24 anhängigen Rechtsstreits der Insolvenzschuldnerin gegen die Meinecke Promotion GmbH
- Beschlussfassung der Gläubiger gemäß § 160 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 InsO zur allgemeinen Ermächtigung des Insolvenzverwalters, zum Zwecke des Forderungseinzuges, zur Durchsetzung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen Prozesse zu führen und Rechtsstreite anhängig zu machen oder aufzunehmen. Außerdem wird der Insolvenzverwalter ermächtigt, Vergleiche abzuschließen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 09.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 58/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Aby GmbH, Wienbrücke 6, 27711 Osterholz-Scharmbeck, vertr. d.: Julius Felix Oberhokamp, Hans-Am-Ende-Weg 13, 27726 Worpswede, (Geschäftsführer), ist am 28.04.2025 um 10:23 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet word…
11 IN 58/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Aby GmbH, Wienbrücke 6, 27711 Osterholz-Scharmbeck, vertr. d.: Julius Felix Oberhokamp, Hans-Am-Ende-Weg 13, 27726 Worpswede, (Geschäftsführer), ist am 28.04.2025 um 10:23 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. habil. Gerrit Hölzle, GÖRG Wirtschaftskanzlei, Obernstraße 2-12, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3226490, Fax: 0421/32264929, E-Mail: ghoelzle@goerg.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 28.04.2025
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