Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ACC Aircraft Cabin Components GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Ostheimer Weg 3-7, 64832 Babenhausen
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 96020
EUID
DEM1103.HRB96020
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
9 IN 17/21
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Fristende Widerspruch
27.04.2026
Schlusstermin
30.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Beschaffung, die Entwicklung, die Herstellung, die Reparatur und der Vertrieb von Komponenten für Flugzeugkabinen sowie die Erbringung von Ingenieurleistungen und Entwicklungstätigkeiten im Luftfahrtbereich
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACC Aircraft Cabin Components GmbH, Babenhausen, ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt worden. Ein Widerspruch gegen diese Forderungen kann bis zum 27.0elle April 2026 erklärt werden. Die Vergütung der Insolvenzverwalterin ist bereits festgesetzt worden, wobei die Berechnungsgrundlage ein Insolvenzwert von 126.278,47 EUR war. Das Verteilungsverzeichnis ist niedergelegt; es sind Forderungen in Höhe von insgesamt 122.735,43 EUR zu berücksichtigen, wobei ein Betrag von ca. 38.136,47 EUR aus der Masse zur Verfügung steht. Die Vornahme der Schlussverteilung ist nach Abschluss der Verwertung sowie nach dem Schlusstermin am 30.07.2026 vorgesehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 17/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACC Aircraft Cabin Components GmbH, Ostheimer Weg 3-7, 64832 Babenhausen (AG Darmstadt, HRB 96020), vertr. d.: 1. Heiko Nüssel, Dorfgasse 5, 4901 Langenthal, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), 2. Gregor Alexander Walthert, Dorfgasse 5, 4901 Langenthal, SCHWEIZ, (Gesc…
9 IN 17/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACC Aircraft Cabin Components GmbH, Ostheimer Weg 3-7, 64832 Babenhausen (AG Darmstadt, HRB 96020), vertr. d.: 1. Heiko Nüssel, Dorfgasse 5, 4901 Langenthal, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), 2. Gregor Alexander Walthert, Dorfgasse 5, 4901 Langenthal, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum . Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 22.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 17/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACC Aircraft Cabin Components GmbH, Ostheimer Weg 3-7, 64832 Babenhausen (AG Darmstadt, HRB 96020), vertr. d.: 1. Heiko Nüssel, Dorfgasse 5, 4901 Langenthal, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), 2. Gregor Alexander Walthert, Dorfgasse 5, 4901 Langenthal, …
Geschäfts-Nr. 9 IN 17/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACC Aircraft Cabin Components GmbH, Ostheimer Weg 3-7, 64832 Babenhausen (AG Darmstadt, HRB 96020), vertr. d.: 1. Heiko Nüssel, Dorfgasse 5, 4901 Langenthal, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), 2. Gregor Alexander Walthert, Dorfgasse 5, 4901 Langenthal, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 27.04.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 22.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 17/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACC Aircraft Cabin Components GmbH, Ostheimer Weg 3-7, 64832 Babenhausen (AG Darmstadt, HRB 96020), vertr. d.: 1. Heiko Nüssel, Dorfgasse 5, 4901 Langenthal, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), 2. Gregor Alexander Walthert, Dorfgasse 5, 4901 Langenthal, SCHWEIZ, (Gesc…
9 IN 17/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACC Aircraft Cabin Components GmbH, Ostheimer Weg 3-7, 64832 Babenhausen (AG Darmstadt, HRB 96020), vertr. d.: 1. Heiko Nüssel, Dorfgasse 5, 4901 Langenthal, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), 2. Gregor Alexander Walthert, Dorfgasse 5, 4901 Langenthal, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 25 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
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X EUR Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung der Insolvenzverwalterin wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 126.278,47 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR. Ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz ist nach Art und Umfang des Verfahrens nicht gerechtfertigt.
Die geltend gemachte Erhöhung der Regelvergütung um 25 % war antragsgemäß zu bewilligen (Klärung rechtlich und tatsächlich komplexer Vorgänge wie die Prüfung von Gesellschafterdarlehen, Rangrücktrittserklärung, Abstimmung mit der Vermieterin). Auf die Verfahrensberichte, den Schlussbericht sowie die Begründung in dem Vergütungsantrag wird im Einzelnen Bezug genommen.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann die Insolvenzverwalterin zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von der Insolvenzverwalterin zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 05.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 17/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACC Aircraft Cabin Components GmbH, Ostheimer Weg 3-7, 64832 Babenhausen (AG Darmstadt, HRB 96020), vertr. d.: 1. Heiko Nüssel, Dorfgasse 5, 4901 Langenthal, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), 2. Gregor Alexander Walthert, Dorfgasse 5, 4901 Langenthal, SCHWEIZ, (Gesc…
9 IN 17/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACC Aircraft Cabin Components GmbH, Ostheimer Weg 3-7, 64832 Babenhausen (AG Darmstadt, HRB 96020), vertr. d.: 1. Heiko Nüssel, Dorfgasse 5, 4901 Langenthal, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), 2. Gregor Alexander Walthert, Dorfgasse 5, 4901 Langenthal, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Die Insolvenzverwalterin hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 122.735,43 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 38.136,47 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 05.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 17/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACC Aircraft Cabin Components GmbH, Ostheimer Weg 3-7, 64832 Babenhausen (AG Darmstadt, HRB 96020), vertr. d.: 1. Heiko Nüssel, Dorfgasse 5, 4901 Langenthal, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), 2. Gregor Alexander Walthert, Dorfgasse 5, 4901 Langenthal, SCHWEIZ, (Gesc…
9 IN 17/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACC Aircraft Cabin Components GmbH, Ostheimer Weg 3-7, 64832 Babenhausen (AG Darmstadt, HRB 96020), vertr. d.: 1. Heiko Nüssel, Dorfgasse 5, 4901 Langenthal, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), 2. Gregor Alexander Walthert, Dorfgasse 5, 4901 Langenthal, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 30.07.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 InsO, Anträge der Gläubiger gemäß § 292 Abs. 2 InsO (Obliegenheitsüberwachung) .
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 05.06.2026
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