Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Acconda Fashion GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Breslauer Straße 6, 41460 Neuss
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRB 16705
EUID
DER1102.HRB16705
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 16/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt
Adresse
Krefelder Straße 68, 41460 Neuss
Telefon
02131/6616960
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.01.2024 , 15:21 Uhr
Anpassung vorläufiger Maßnahmen
12.01.2024 , 10:13 Uhr
Eröffnung
16.07.2024 , 10:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.08.2024
Prüfungstermin
17.09.2024
Gegenstand des Unternehmens
Produktion und Handel - auch über Internet - von Textilwaren, insbesondere von Damen-Textilbekleidung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Acconda Fashion GmbH ist am 16.07.2024 um 10:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Eröffnungsantrag der Schuldnerin ging am 09.01.2024 ein, hinzu kamen Gläubigeranträge, der früheste vom 05.12.2023. Vorläufige Maßnahmen wurden bereits am 11.01.2024 angeordnet, wobei Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Am 12.01.2024 wurden diese Maßnahmen angepasst, das Verfügungsverbot aufgehoben und der Verwalter zur Einziehung von Forderungen ermächtigt. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Eckhardt bei Verfahrenseröffnung ernannt. Die Verfahren 501 IN 16/24, 501 IN 211/23 und 501 IN 17/24 sind miteinander verbunden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.08.2024 anzumelden. Auf einen Berichtstermin wird verzichtet. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 17.09.2024 statt. Die Forderungstabelle wird ab dem 03.09.2024 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 16/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 16705 eingetragenen Acconda Fashion GmbH, Breslauer Straße 6, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Elzbieta Bernadetta Krybus,
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Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 16/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 16705 eingetragenen Acconda Fashion GmbH, Breslauer Straße 6, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Elzbieta Bernadetta Krybus,
wird heute, am 12.01.2024, um 10:13 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse unter Aufhebung des Beschlusses vom 11.01.2024 und des dort angeordneten allgemeinen Verfügungsverbots und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt, Krefelder Straße 68, 41460 Neuss, Tel.: 02131/6616960 , Fax 0213166169625 bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
501 IN 16/24
Amtsgericht Düsseldorf, 11.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 16/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 16705 eingetragenen Acconda Fashion GmbH, Breslauer Straße 6, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Elzbieta Bernadetta Krybus,
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Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 16/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 16705 eingetragenen Acconda Fashion GmbH, Breslauer Straße 6, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Elzbieta Bernadetta Krybus,
ist am 11.01.2024, um 15:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt, Krefelder Straße 68, 41460 Neuss bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
501 IN 16/24
Amtsgericht Düsseldorf, 11.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 16/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 16705 eingetragenen Acconda Fashion GmbH, Breslauer Straße 6, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Elzbieta Bernadetta Krybus,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Übe…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 16/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 16705 eingetragenen Acconda Fashion GmbH, Breslauer Straße 6, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Elzbieta Bernadetta Krybus,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 16.07.2024, um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie von Gläubigeranträgen, der früheste eingegangen am am 05.12.2023.
Zugleich werden die Verfahren 501 IN 16/24 und 501 IN 211/23 und 501 IN 17/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt, Krefelder Straße 68, 41460 Neuss.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.09.2024.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 03.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S.3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
501 IN 16/24
Düsseldorf, 16.07.2024
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