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Insolvenzprofil
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Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACU Bau GmbH ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO (Tabellenblattnummer 9-13) im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Die Frist für die Prüfung dieser Forderungen endet am 17.0
02.2026. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 15.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Verfügung. Forderungen, gegen die bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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