Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ACX GmbH vertr.d.d. GF Remzi Gayretli
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 15069
EUID
DEM1202.HRB15069
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Aktenzeichen
61 IN 75/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Kerstin Becker
Rolle
vorläufige Insolvenzverwalterin
Adresse
Trakehner Straße 7-9, 60487 Frankfurt am Main
Telefon
069-7167998-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.07.2025
Aufhebung
25.11.2025
Einstellung
26.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ACX GmbH ist am 17.07.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens gegen die Antragsgegnerin angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Dr. Kerstin Becker zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt ist. Am 25.11.2025 wurde der Beschluss über die vorläufige Verwaltung sowie die weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 2ng InsO wieder aufgehoben. Ein separates Verfahren (61 IN 185/25) wurde am 26.03.2026 mangels Masse abgewiesen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 185/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ACX GmbH, vertr.d.d. Geschäftsführer Remzi Gayretli, Otto-Hahn-Str. 20, 61381 Friedrichsdorf, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 26.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 26.0…
61 IN 185/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ACX GmbH, vertr.d.d. Geschäftsführer Remzi Gayretli, Otto-Hahn-Str. 20, 61381 Friedrichsdorf, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 26.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 26.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 61 IN 75/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ACX GmbH, vertr.d.d. GF Angel Dimitrov Bozhilov, Otto-Hahn-Str. 20, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15069), vertr. d.: Angel Dimitrov Bozhilov, Brückeburger Weg 10, 65931 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 17.07.2025 …
Az.: 61 IN 75/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ACX GmbH, vertr.d.d. GF Angel Dimitrov Bozhilov, Otto-Hahn-Str. 20, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15069), vertr. d.: Angel Dimitrov Bozhilov, Brückeburger Weg 10, 65931 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 17.07.2025 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Kerstin Becker, (Gebäude B), Trakehner Straße 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069-7167998-0, Fax: 069-7167998-88, E-Mail: info@becker-krueger.de bestellt worden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 17.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 75/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ACX GmbH, vertr.d.d. GF Angel Dimitrov Bozhilov, Otto-Hahn-Str. 20, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15069), vertr. d.: Angel Dimitrov Bozhilov, Brückeburger Weg 10, 65931 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss v…
61 IN 75/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ACX GmbH, vertr.d.d. GF Angel Dimitrov Bozhilov, Otto-Hahn-Str. 20, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15069), vertr. d.: Angel Dimitrov Bozhilov, Brückeburger Weg 10, 65931 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe an.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 25.11.2025
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