Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ad Dento MVZ Meerbusch GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Dorfstraße 32a, 40667 Meerbusch
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRB 19646
EUID
DER1102.HRB19646
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 218/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Holger Rhode
Adresse
Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
11.07.2024 , 08:34 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.08.2024
Einsichtnahme Forderungsliste
05.09.2024
Prüfungstermin
19.09.2024
Gegenstand des Unternehmens
Gründung und Betrieb von ambulanten Einrichtungen im Gesundheitswesen, insbesondere der Betrieb eines oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung von vertrags- und privatärztlichen bzw. vertragszahnärztlichen und privatzahnzahnärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung, soweit dies zulässig ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 11.07.2024 um 08:34 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ad Dento MVZ Meerbusch GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgt wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Rhode ernannt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 29.08.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 19.09.2024. Bis zu diesem Datum können schriftliche Stellungnahmen bei Gericht eingereicht werden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 05.09.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf zur Einsicht niedergelegt. Widersprüche gegen Forderungen müssen spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 218/23
Über das Vermögen
der beim Amtsgericht Neuss unter HRB 19646 eingetragenen Ad Dento MVZ Meerbusch GmbH, Dorfstraße 32a, 40667 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dr. med. dent. Pouran Vali-Pursche,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Übersc…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 218/23
Über das Vermögen
der beim Amtsgericht Neuss unter HRB 19646 eingetragenen Ad Dento MVZ Meerbusch GmbH, Dorfstraße 32a, 40667 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dr. med. dent. Pouran Vali-Pursche,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 11.07.2024, um 08:34 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Holger Rhode, Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 19.09.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 05.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
505 IN 218/23
Düsseldorf, 11.07.2024
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