Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ADL Glas- und Gebäudereinigung GmbH vertr.d.d.Gf.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Frankfurter Straße 4, 65529 Waldems
Handelsregister
Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 5263
EUID
DEM1203.HRB5263
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 19/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
09.07.2024
Besondere Gläubigerversammlung
12.08.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Glas- und Gebäudereinigung sowie Dienstleistungen für die Industrie.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ADL Glas- und Gebäudereinigung GmbH ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 09.07.2024 festgelegt. Ein zuvor bestimmter Termin zur besonderen Gläubigerversammlung am 15.07.2025 ist durch Beschluss vom 11.0
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ADL Glas- und Gebäudereinigung GmbH vertr.d.d.Gf., Frankfurter Str. 4, 65529 Waldems (AG Königstein, HRB 5263), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S…
10 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ADL Glas- und Gebäudereinigung GmbH vertr.d.d.Gf., Frankfurter Str. 4, 65529 Waldems (AG Königstein, HRB 5263), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.07.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 02.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ADL Glas- und Gebäudereinigung GmbH vertr.d.d.Gf., Frankfurter Str. 4, 65529 Waldems (AG Königstein, HRB 5263), wurde beschlossen:
ist der Beschluss vom 11.03.2025, mit welchem Termin zur besonderen Gläubigerversammlung auf 15.07.2025 bestimmt wurde, aufgehob…
10 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ADL Glas- und Gebäudereinigung GmbH vertr.d.d.Gf., Frankfurter Str. 4, 65529 Waldems (AG Königstein, HRB 5263), wurde beschlossen:
ist der Beschluss vom 11.03.2025, mit welchem Termin zur besonderen Gläubigerversammlung auf 15.07.2025 bestimmt wurde, aufgehoben.
Neuer Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 12.08.2025, 10:00 Uhr, 1.018, Justizzentrum, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
die nicht-weiter-Verfolgung von Haftungsansprüchen gegen den Geschäftsführer der Schuldnerin durch den Insolvenzverwalter
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 18.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ADL Glas- und Gebäudereinigung GmbH vertr.d.d.Gf., Frankfurter Str. 4, 65529 Waldems (AG Königstein, HRB 5263), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
15.07.2025.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger übe…
10 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ADL Glas- und Gebäudereinigung GmbH vertr.d.d.Gf., Frankfurter Str. 4, 65529 Waldems (AG Königstein, HRB 5263), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
15.07.2025.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 11.03.2025
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