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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Krefeld hat am 03.06.2025 um 12:14 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ADVS Deutschland GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 17594, die Anordnung vorläufiger Maßnahmen getroffen. Die Schuldnerin ist gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Wilm van der Veen und die Gesellschafterin Frau Gisela van Dyck. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht bestellt worden. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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