Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Agathe Eisenbarth, Inhaberin der Orgelbau Eisenbarth e.K.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.K.
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Passau HRA 13165
EUID
DED2803V.HRA13165
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 164/22
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Termine & Fristen
Eröffnung
01.12.2022
Widerspruchsfrist
17.10.2025
Antragsfrist Versagung
10.03.2026
Restschuldbefreiung
27.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen von Agathe Eisenbarth (Inhaberin der Orgelbau Eisenbarth e.K.) wurden verschiedene Verfahrensschritte vollzogen. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgte im schriftlichen Verfahren, wobei die Beteiligten bis zum 17.10.2025 Gelegenheit zum Widerspruch hatten. Das Verfahren ist am 01.12.2022 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurde den Gläubigern die Möglichkeit gegeben, bis zum 10.0_3.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Schließlich ist am 27.03.2026 der Beschluss zur Erteilung der Restschuldbefreiung ergangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 164/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eisenbarth Agathe, geboren am 06.10.1973, Inhaberin der Fa.Orgelbau Eisenbarth e.K., Alte Straße 62, 94034 Passau
Inhaber der Orgelbau Eisenbarth e.K., Passau, Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRA 13165
- Schuldnerin -
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Beschluss:
1. Der Schul…
IN 164/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eisenbarth Agathe, geboren am 06.10.1973, Inhaberin der Fa.Orgelbau Eisenbarth e.K., Alte Straße 62, 94034 Passau
Inhaber der Orgelbau Eisenbarth e.K., Passau, Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRA 13165
- Schuldnerin -
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Beschluss:
1. Der Schuldnerin wird Restschuldbefreiung erteilt.
2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.12.2022 eine Forderung gegen die Schuldnerin hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen der Schuldnerin sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt. Die Schuldnerin wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern.
Wird ein Gläubiger befriedigt, obwohl er aufgrund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat, so begründet dies keine Pflicht zur Rückgewähr des Erlangten.
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:
1. Verbindlichkeiten der Schuldnerin aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 InsO angemeldet hatte
2. Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten
3. Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die der Schuldnerin zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden.
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 27.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 164/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eisenbarth Agathe, geboren am 06.10.1973, Inhaberin der Fa.Orgelbau Eisenbarth e.K., Alte Straße 62, 94034 Passau
Inhaber der Orgelbau Eisenbarth e.K., Passau, Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRA 13165
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. Nach Be…
IN 164/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eisenbarth Agathe, geboren am 06.10.1973, Inhaberin der Fa.Orgelbau Eisenbarth e.K., Alte Straße 62, 94034 Passau
Inhaber der Orgelbau Eisenbarth e.K., Passau, Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRA 13165
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 10.03.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung der Schuldnerin zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
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Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 10.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 164/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eisenbarth Agathe, geboren am 06.10.1973, Inhaberin der Fa.Orgelbau Eisenbarth e.K., Alte Straße 62, 94034 Passau
Inhaber der Orgelbau Eisenbarth e.K., Passau, Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRA 13165
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis …
IN 164/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eisenbarth Agathe, geboren am 06.10.1973, Inhaberin der Fa.Orgelbau Eisenbarth e.K., Alte Straße 62, 94034 Passau
Inhaber der Orgelbau Eisenbarth e.K., Passau, Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRA 13165
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 01.09.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 36 - 47 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 05.09.2025
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