Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AH Energietechnik Westerwald GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Industriestraße 83, 57518 Betzdorf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRA 22546
EUID
DET2214V.HRA22546
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 107/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.12.2024 , 13:50 Uhr
Eröffnung
01.02.2025 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.03.2025
Berichtstermin
25.04.2025 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
22.07.2025
Prüfungstermin
09.09.2025
Prüfungstermin
10.12.2025
Prüfungstermin
21.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 01.02.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AH Energietechnik Westerwald GmbH & Co. KG eröffnet worden. Das Amtsgericht Betzdorf hat den Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen und nachrangigen Forderungen endete am 14.03.2025. Eine Gläubigerversammlung samt Berichts- und Prüfungstermin fand am 25.04.2025 statt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden mehrere besondere Prüfungstermine für die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet. Der Stichtag wurde zunächst auf den 22.07.2025, später auf den 09.09.2025 und schließlich auf den 10.12.2025 bestimmt. Die aktuellste Bekanntmachung vom 17.12.2025 legt den Stichtag für Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen auf den 21.01.2026 fest.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AH Energietechnik Westerwald GmbH & Co. KG ist am 01.02.2025 um 09:00 Uhr durch das Amtsgericht Betzdorf eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen und nachrangigen Forderungen endet…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AH Energietechnik Westerwald GmbH & Co. KG ist am 01.02.2025 um 09:00 Uhr durch das Amtsgericht Betzdorf eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen und nachrangigen Forderungen endete am 14.03.2025. Eine Gläubigerversammlung zum Berichts- und Prüfungstermin wurde für den 25.04.2025 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden mehrere besondere Prüfungstermine angeordnet, bei denen die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt. Die entsprechenden Stichtage wurden auf den 22.07.2025, den 09.09.2025, den 10.12.2025 und den 21.01.2026 bestimmt. Bis zu diesen Terminen konnten Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 107/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AH Energietechnik Westerwald GmbH & Co. KG, Industriestraße 83, 57518 Betzdorf (AG Montabaur, HRA 22546), vertr. d.: 1. AH Energietechnik Beteiligungs GmbH, 57518 Betzdorf, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Alan Hughes, Steckensteiner St…
11 IN 107/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AH Energietechnik Westerwald GmbH & Co. KG, Industriestraße 83, 57518 Betzdorf (AG Montabaur, HRA 22546), vertr. d.: 1. AH Energietechnik Beteiligungs GmbH, 57518 Betzdorf, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Alan Hughes, Steckensteiner Straße 46, 57537 Mittelhof, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 21.01.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Betzdorf, 17.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 107/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AH Energietechnik Westerwald GmbH & Co. KG, Industriestraße 83, 57518 Betzdorf (AG Montabaur, HRA 22546), vertr. d.: 1. AH Energietechnik Beteiligungs GmbH, 57518 Betzdorf, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Alan Hughes, (Geschäftsführer)…
11 IN 107/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AH Energietechnik Westerwald GmbH & Co. KG, Industriestraße 83, 57518 Betzdorf (AG Montabaur, HRA 22546), vertr. d.: 1. AH Energietechnik Beteiligungs GmbH, 57518 Betzdorf, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Alan Hughes, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.07.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Betzdorf, 04.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 107/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AH Energietechnik Westerwald GmbH & Co. KG, Industriestraße 83, 57518 Betzdorf (AG Montabaur, HRA 22546), vertr. d.: 1. AH Energietechnik Beteiligungs GmbH, 57518 Betzdorf, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Alan Hughes, Steckensteiner St…
11 IN 107/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AH Energietechnik Westerwald GmbH & Co. KG, Industriestraße 83, 57518 Betzdorf (AG Montabaur, HRA 22546), vertr. d.: 1. AH Energietechnik Beteiligungs GmbH, 57518 Betzdorf, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Alan Hughes, Steckensteiner Straße 46, 57537 Mittelhof, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Betzdorf, 13.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 107/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AH Energietechnik Westerwald GmbH & Co. KG, Industriestraße 83, 57518 Betzdorf (AG Montabaur, HRA 22546), vertr. d.: 1. AH Energietechnik Beteiligungs GmbH, 57518 Betzdorf, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Alan Hughes, Steckensteiner St…
11 IN 107/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AH Energietechnik Westerwald GmbH & Co. KG, Industriestraße 83, 57518 Betzdorf (AG Montabaur, HRA 22546), vertr. d.: 1. AH Energietechnik Beteiligungs GmbH, 57518 Betzdorf, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Alan Hughes, Steckensteiner Straße 46, 57537 Mittelhof, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.12.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Betzdorf, 05.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 107/24: Über das Vermögen der AH Energietechnik Westerwald GmbH & Co. KG, Industriestraße 83, 57518 Betzdorf (AG Montabaur, HRA 22546), vertr. d.: 1. AH Energietechnik Beteiligungs GmbH, 57518 Betzdorf, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Alan Hughes, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2025 um 09:…
11 IN 107/24: Über das Vermögen der AH Energietechnik Westerwald GmbH & Co. KG, Industriestraße 83, 57518 Betzdorf (AG Montabaur, HRA 22546), vertr. d.: 1. AH Energietechnik Beteiligungs GmbH, 57518 Betzdorf, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Alan Hughes, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller, Molzbergstrasse 1, 57518 Betzdorf, Tel.: 02741-93400, Fax: 02741-934033.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und nachrangige Forderungen nach § 39 InsO bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.03.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 25.04.2025, 09:30 Uhr, Saal 109 (1.Etage), Amtsgerichtsgebäude, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 03.02.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 107/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AH Energietechnik Westerwald GmbH & Co. KG, Industriestraße 83, 57518 Betzdorf (AG Montabaur, HRA 22546), vertr. d.: 1. AH Energietechnik Beteiligungs GmbH, 57518 Betzdorf, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Alan Hughes, (Geschäfts…
11 IN 107/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AH Energietechnik Westerwald GmbH & Co. KG, Industriestraße 83, 57518 Betzdorf (AG Montabaur, HRA 22546), vertr. d.: 1. AH Energietechnik Beteiligungs GmbH, 57518 Betzdorf, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Alan Hughes, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 20.12.2024 um 13:50 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Betzdorf, 21.01.2025
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