Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
a) Vermittlung des Abschlusses und Nachweises der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume und Darlehen; b) Vermittlung des Abschlusses und Nachweises der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen aus einer Kapitalgesellschaft sowie ausländischen Investmentanteilen, sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, öffentlich angebotene Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft oder von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft; c) Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern und Erwerbs- oder Nutzungsrechte; d) Wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung.
Das Insolvenzverfahren der AHORN Immobilien GmbH ist am 20.02.2025 um 11:45 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Eggen. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 05.05.2025 anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 19.0 weit zu erbringen. Nach Abschluss der Verwertung der Masse wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Die Gläubiger können bis zum 03.08.2026 schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben.
Originalbekanntmachung
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