Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AIC Service und Callcenter GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gottfried-Hagen-Straße 36, 51105 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 26754
EUID
DER3306.HRB26754
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 280/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Wilbert
Adresse
Kennedyplatz 2, 50679 Köln
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung Gläubigerausschuss
25.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
das Betreiben von Callcentern und das Erbringen von Dienstleistungen aller Art, die mittelbar oder unmittelbar mit diesem Geschäftszweck im Zusammenhang stehen, insbesondere Backoffice-Arbeiten, die Unterstützung und Begleitung von Veranstaltungen sowie die Ausarbeitung und Durchführung von Marketingkonzepten, ebenso die Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher und ähnlicher Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AIC Service und Callcenter GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Köln hat am 25.03.2025 die Vergütung für Mitglieder des Gläubigerausschusses festgesetzt. Dabei wurden die Ansprüche der Kreissparkasse Köln (4 Stunden) und der Bundesagentur für Arbeit (3 Stunden) berücksichtigt. Die Vergütung wird gemäß § 17 InsVV mit einem Stundensatz von 250,00 € bzw. 175,00 € berechnet. Gegen die Festsetzungen kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 280/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 26754 eingetragenen AIC Service und Callcenter GmbH, Gottfried-Hagen-Straße 36, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas-Uwe Diederich, Gottfri…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 280/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 26754 eingetragenen AIC Service und Callcenter GmbH, Gottfried-Hagen-Straße 36, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas-Uwe Diederich, Gottfried-Hagen-Straße 36, 51105 Köln
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Marion Rodine, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Michael Wilbert, Kennedyplatz 2, 50679 Köln
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Kreissparkasse Köln, Neumarkt 18-24, 50667 Köln wie folgt festgesetzt.
Vergütung XXX €
Auslagen XXX €
Zwischensumme XXX €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer XXX €
Endbetrag XXX €
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 250,00 je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 250,00 € angemessen ist. Für 4 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf XXX €.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1311 eingesehen werden.
70a IN 280/24
Amtsgericht Köln, 25.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 280/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 26754 eingetragenen AIC Service und Callcenter GmbH, Gottfried-Hagen-Straße 36, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas-Uwe Diederich, Gottfri…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 280/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 26754 eingetragenen AIC Service und Callcenter GmbH, Gottfried-Hagen-Straße 36, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas-Uwe Diederich, Gottfried-Hagen-Straße 36, 51105 Köln
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Marion Rodine, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Michael Wilbert, Kennedyplatz 2, 50679 Köln
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit, Bonner Str. 351, 50968 Köln wie folgt festgesetzt.
Vergütung XXX €
Auslagen XXX €
Zwischensumme XXX €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer XXX €
Endbetrag XXX €
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 175,00 je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 175,00 € angemessen ist. Für 3 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf XXX €.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1311 eingesehen werden.
70a IN 280/24
Amtsgericht Köln, 25.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 280/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 26754 eingetragenen AIC Service und Callcenter GmbH, Gottfried-Hagen-Straße 36, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas-Uwe Diederic…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 280/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 26754 eingetragenen AIC Service und Callcenter GmbH, Gottfried-Hagen-Straße 36, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas-Uwe Diederich, Gottfried-Hagen-Straße 36, 51105 Köln
Geschäftszweig: das Betreiben von Callcentern und das Erbringen von Dienstleistungen aller Art, die mittelbar oder unmittelbar mit diesem Geschäftszweck im Zusammenhang stehen,
ist am 25.09.2024, um 17:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Wilbert, Kennedyplatz 2, 50679 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 280/24
Amtsgericht Köln, 25.09.2024
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