Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AIK 3000 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Kasseler Straße 112, 36217 Ronshausen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Hersfeld HRB 2032
EUID
DEM1305.HRB2032
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 59/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Carsten Koch
Kanzlei
westhelleundpartner.eu
Adresse
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel
Telefon
0561/3166-311
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
09.03.2026 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.04.2026
Prüfungstermin
01.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
- die Durchführung von Industrie- und Wirtschaftsberatung, - die Durchführung von Projekten im Rahmen von Krisenmanagement, - die Planung und Durchführung von Qualifizierungsprojekten, - die Herausgabe von Fachpublikationen, - die Übernahme von Industrievertretungen, - der Im- und Export von Waren aller Art, insbesondere Baustoffe, - alle nicht genehmigungspflichtigen Arbeiten rund um Haus und Wohnung. Die Gesellschaft kann, im Rahmen bestehender Gesetze und Vorschriften, Arbeitsvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung durchführen. Die Gesellschaft kann, im Rahmen bestehender Gesetze und Vorschriften, auch Unterstützungs- und Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltung, Lohnbuchhaltung und sonstige Verwaltungsservices erbringen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Leistungen auf eigene oder fremde Rechnung erbringen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 09.03.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AIK 3000 GmbH eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Carsten Koch bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 20.04.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 01.06.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zu verschiedenen Verfahrenspunkten bei Gericht eingehen. Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Anmeldefrist und Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 59/25 : Über das Vermögen der AIK 3000 GmbH, Kasseler Straße 112, 36217 Ronshausen (AG Bad Hersfeld, HRB 2032), vertr. d.: Jelena Schäfer, Hersfelder Straße 11, 36286 Neuenstein, (Geschäftsführerin), ist am 09.03.2026 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Carste…
11 IN 59/25 : Über das Vermögen der AIK 3000 GmbH, Kasseler Straße 112, 36217 Ronshausen (AG Bad Hersfeld, HRB 2032), vertr. d.: Jelena Schäfer, Hersfelder Straße 11, 36286 Neuenstein, (Geschäftsführerin), ist am 09.03.2026 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312, E-Mail: kassel@westhelleundpartner.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 20.04.2026 schriftlich oder auf dem nach § 174 Abs. 4 S. 1 InsO eröffneten elektronischen Weg anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 01.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstillegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (20.04.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (01.06.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 ZPO Genannten bleibt unberührt.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Veröffentlichungen in einem Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 09.03.2026
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