Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 22596
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Insolvenzprofil
Aix Point Betriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Metzgerstraße 61, 52070 Aachen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 22596
EUID
DER3101.HRB22596
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
92 IN 8/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
14.06.2024
Prüfungstermin
14.03.2025
Einstellung des Verfahrens
15.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Sportstätten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aix Point Betriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Aachen unter dem Aktenzeichen 92 IN 8/23 geführt. Der bisherige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt André Seckler, ist am 21.03.2026 verstorben. An seiner Stelle wird Gerd Bekaan zum neuen Insolvenzverwalter bestellt. Zuvor hatte der Insolvenzverwalter am 14.06.2024 Anzeige erstattet, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Gegen den Beschluss zur Neubesetzung des Insolvenzverwalters steht dem Gläubiger der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem Amtsgericht Aachen eingelegt werden muss.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aix Point Betriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Aachen unter dem Aktenzeichen 92 IN 8/23 geführt. Der bisherige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt André Seckler ist am 21.03.2026 verstorben; an seiner Stelle wurde Gerd Bekaan zum neuen Insolvenzverwa…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aix Point Betriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Aachen unter dem Aktenzeichen 92 IN 8/23 geführt. Der bisherige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt André Seckler ist am 21.03.2026 verstorben; an seiner Stelle wurde Gerd Bekaan zum neuen Insolvenzverwalter bestellt. Zuvor hatte der Verwalter am 14.06.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, woraufhin das Verfahren mit Wirkung vom 15.04.2026 eingestellt ist. Im Rahmen des Verfahrens war ein Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 14.03.2025 angesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 8/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 22596 eingetragenen Aix Point Betriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Metzgerstraße 61, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philippe Welter,
ist…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 8/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 22596 eingetragenen Aix Point Betriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Metzgerstraße 61, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philippe Welter,
ist der bisherige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt André Seckler, Vaalser Str. 299, 52074 Aachen am 21.03.2026 verstorben. An seiner Stelle wird Gerd Bekaan, Vaalser Straße 299, 52074 Aachen zum Insolvenzverwalter bestellt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
92 IN 8/23
Amtsgericht Aachen, 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 8/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 22596 eingetragenen Aix Point Betriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Metzgerstraße 61, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philippe Welter,
ist…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 8/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 22596 eingetragenen Aix Point Betriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Metzgerstraße 61, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philippe Welter,
ist am 14.06.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
92 IN 8/23
Amtsgericht Aachen, 18.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 8/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 22596 eingetragenen Aix Point Betriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Metzgerstraße 61, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philippe Welter,
wir…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 8/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 22596 eingetragenen Aix Point Betriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Metzgerstraße 61, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philippe Welter,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
92 IN 8/23
Amtsgericht Aachen, 15.01.2025
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