Gegenstand der Gesellschaft ist die Entwicklung, die industrielle Herstellung und der Vertrieb von Medizinprodukten aus dem Bereich der Augenheilkunde, Optik, Bildgebung und Medizintechnik.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akknatek GmbH mit Sitz in Kaiserslautern ist am 28.07.2025 durch Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jürgen Erbe bestellt worden. Verfügungen der Antragstellerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Später, am 08.06.2026, ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Rechtsmittel gegen die Entscheidung zur Vergütungsfestsetzung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 134/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Akknatek GmbH, Trippstadter Straße 110, 67663 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 32759), vertr. d.: 1. Dr. Edgar Janunts, Neugrabenweg 2-4, 66111 Saarbrücken, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Staab & Kollegen PartGmbB, Gutenbergstraße 23, 66117 …
1 IN 134/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Akknatek GmbH, Trippstadter Straße 110, 67663 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 32759), vertr. d.: 1. Dr. Edgar Janunts, Neugrabenweg 2-4, 66111 Saarbrücken, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Staab & Kollegen PartGmbB, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken, (Bevollmächtigte/er), ist am 28.07.2025 um 14:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jürgen Erbe, Kanzlei Schultze & Braun, Sophienstraße 17, 68165 Mannheim, Tel.: 0621/480264-0, Fax: 0621/480264-10 bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 28.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 134/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akknatek GmbH mit Sitz in Kaiserslautern, (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 32759), Trippstadter Straße 110, 67663 Kaiserslautern, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Edgar Janunts, ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgese…
1 IN 134/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akknatek GmbH mit Sitz in Kaiserslautern, (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 32759), Trippstadter Straße 110, 67663 Kaiserslautern, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Edgar Janunts, ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 08.06.2026
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