Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Akpinar, Civan
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRA 61606
EUID
DET3104V.HRA61606
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
3 c IN 392/19 Lu
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Termine & Fristen
Ende Wohlverhaltensphase
25.09.2025
Bekanntmachung Abtretungserklärung
19.05.2026
Restschuldbefreiung erteilt
17.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Restschuldbefreiungsverfahren über das Vermögen von Civan Akpinar läuft vor dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein. Die Wohlverhaltensphase dauerte vom 04.03.2025 bis zum 25.09.2025. Im Rahmen der Vergütungsfestsetzung für den Insolvenzverwalter wurde festgestellt, dass in dieser Phase keinerlei Einnahmen erzielt wurden. Die Laufzeit der Abtretungserklärung ist am 19.05.2026 abgelaufen. Vor Erteilung der vorzeitigen Restschuldbefreiung erhielten die Insolvenzgläubiger Gelegenheit zur Stellung von Anträgen gemäß §§ 296, 297, 297a InsO innerhalb von drei Wochen ab Veröffentlichung. Mit Beschluss vom 17.06.2026 ist dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt worden. Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die am 25.09.2020 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, den 19.05.2026
3 c IN 392/19 Lu
In dem Restschuldbefreiungsverfahren über das Vermögen des Civan Akpinar, geb. am 04.07.1997, Maxstraße 37, 67059 Ludwigshafen am Rhein, handelnd unter Metropol Dienstleistungen CA e.K., Maxstraße 37, 67059 Ludwigshafen (AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 61…
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, den 19.05.2026
3 c IN 392/19 Lu
In dem Restschuldbefreiungsverfahren über das Vermögen des Civan Akpinar, geb. am 04.07.1997, Maxstraße 37, 67059 Ludwigshafen am Rhein, handelnd unter Metropol Dienstleistungen CA e.K., Maxstraße 37, 67059 Ludwigshafen (AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 61606), ist die Laufzeit der Abtretungserklärung abgelaufen. Vor Erteilung der beantragten vorzeitigen Restschuldbefreiung erhalten die Insolvenzgläubiger hiermit Gelegenheit zur Stellung von Anträgen im Sinne der §§ 296, 297, 297a InsO (in der jeweils gültigen Fassung) innerhalb von drei Wochen ab Veröffentlichung (§ 300 InsO in der jeweils gültigen Fassung).
Abschlussbericht/Rechnungslegung können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts nach vorheriger Terminabsprache und Darlegung des berechtigen Interesses eingesehen werden.
Die Entscheidung wird unter www.insolvenzbekanntmachungen.de öffentlich bekannt gemacht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 c IN 392/19 Lu
19.05.2026
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Restschuldbefreiungsverfahren über das Vermögen des
Civan Akpinar, geboren am 04.07.1997, Maxstraße 37, 67059 Ludwigshafen am Rhein, handelnd unter Metropol Dienstleistungen CA e.K., Maxstraße 37, 67059 Ludwigshafen (AG Ludw…
3 c IN 392/19 Lu
19.05.2026
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Restschuldbefreiungsverfahren über das Vermögen des
Civan Akpinar, geboren am 04.07.1997, Maxstraße 37, 67059 Ludwigshafen am Rhein, handelnd unter Metropol Dienstleistungen CA e.K., Maxstraße 37, 67059 Ludwigshafen (AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 61606),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Finke, Ifflandstr. 11, 68161 Mannheim,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters für die Dauer der Wohlverhaltensphase antragsgemäß festgesetzt auf x € inkl. Mehrwertsteuer.
Vorschüsse wurden nicht gezahlt.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung in Höhe von x € aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Nach der Regelung des § 293 InsO hat der Insolvenzverwalter für seine Tätigkeit in der Wohlverhaltensperiode einen gesonderten Anspruch auf Vergütung.
Dem Insolvenzverwalter war vorliegend antragsgemäß die Mindestvergütung nebst Mehrwertsteuer festzusetzen.
Gemäß § 14 InsVV wird die Vergütung nach der Summe der Beträge berechnet, die auf Grund der Abtretungserklärung des Schuldners oder auf sonstige Weise zur Befriedigung der Gläubiger des Schuldners eingehen.
Nach § 14 III InsVV beträgt diese Vergütung aber mindestens 100,00 € für jedes Jahr der Tätigkeit des Insolvenzverwalters. Hat er die durch Abtretung eingehenden Beträge an mehr als 5 Gläubiger verteilt, so erhöht sich diese Vergütung je 5 Gläubiger um 50,00 €.
Ausweislich des abschließenden Berichts des Insolvenzverwalters wurden im Verlaufe der Wohlverhaltensperiode keinerlei Einnahmen erzielt. Die Wohlverhaltensphase dauerte vorliegend vom 04.03.2025 bis zum 25.09.2025, mithin 1 angefangenes Jahr.
Demzufolge waren antragsgemäß x € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (§ 7 InsVV) in Höhe von x € festzusetzen.
Nachdem eine ausreichende Masse vorhanden ist, war dem Insolvenzverwalter die Entnahme aus der Masse zu gestatten.
Rechtsmittelbelehrung:
Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
, Rechtspflegerin
Zusatz: Die Veröffentlichung der Festsetzung erfolgt auszugsweise und
ohne die festgesetzten Beträge (§ 64 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der
vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten in der
zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein, den 17.06.2026
Aktenzeichen: 3 c IN 392/19 Lu
In dem Restschuldbefreiungsverfahren über das Vermögen des Civan Akpinar, geb. am 04.07.1997, Maxstraße 37, 67059 Ludwigshafen am Rhein, handelnd unter Metropol Dienstleistungen CA e.K., Maxstraße 37, 67059 Ludwigshafe…
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein, den 17.06.2026
Aktenzeichen: 3 c IN 392/19 Lu
In dem Restschuldbefreiungsverfahren über das Vermögen des Civan Akpinar, geb. am 04.07.1997, Maxstraße 37, 67059 Ludwigshafen am Rhein, handelnd unter Metropol Dienstleistungen CA e.K., Maxstraße 37, 67059 Ludwigshafen (AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 61606), ist dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt worden; von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 25.09.2020 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn Sie nicht am Insolvenzverfahren teilgenommen haben.
Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten in der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigshafen, 17.06.2026.
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