Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Aktas, Gülsen
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hessen
Adresse
Dünsbergring 2, 35396 Gießen
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRA 4987
EUID
DEM1406.HRA4987
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 20/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
08.05.2024 , 11:25 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.07.2024
Prüfungstermin
31.07.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Gießen hat am 08.05.2024 um 11:25 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gülsen Aktas geb. Aksoy eröffnet. Die Schuldnerin ist Inhaberin des Unternehmens Aktas Bauunternehmen e.K. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Schneider bestellt worden. Forderungen sind bis zum 10.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 31.07.2024. Bis zu diesem Termin sind Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie diverse Anträge bei dem Insolvenzgericht einzureichen. Die Insolvenztabelle wird nach gesetzlichen Fristen zur Einsicht niedergelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gülsen Aktas geb. Aksoy ist am 08.05.2024 um 11:25 Uhr durch das Amtsgericht Gießen eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Tim Schneider ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 10.07.2024. Der Stichtag, der dem Prüfungstermi…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gülsen Aktas geb. Aksoy ist am 08.05.2024 um 11:25 Uhr durch das Amtsgericht Gießen eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Tim Schneider ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 10.07.2024. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, war der 31.07.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der Insolvenzverwalter gemäß § 35 Abs. 2 InsO angezeigt, dass eine Freigabe der selbständigen Tätigkeit der Schuldnerin nicht erfolgt ist. Das Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit gehört daher zur Insolvenzmasse.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 20/22:
Über das Vermögen der
Gülsen Aktas geb. Aksoy, geb. am 01.02.1981, Steinerne Brücke 21, 35396 Gießen, Inhaberin Aktas Bauunternehmen e.K. (AG Gießen, HRA 4987),
ist am 08.05.2024 um 11:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tim Sc…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 20/22:
Über das Vermögen der
Gülsen Aktas geb. Aksoy, geb. am 01.02.1981, Steinerne Brücke 21, 35396 Gießen, Inhaberin Aktas Bauunternehmen e.K. (AG Gießen, HRA 4987),
ist am 08.05.2024 um 11:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tim Schneider, Hoher Rain 18, 35394 Gießen, Tel.: 0641-94464530, Fax: 0641-94464533, E-Mail: ts@ra-timschneider.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 10.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 31.07.2024. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 15.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 20/22:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gülsen Aktas geb. Aksoy, geboren am 01.02.1981, Steinerne Brücke 21, 35396 Gießen, Inhaberin Aktas Bauunternehmen e.K. (AG Gießen , HRA 4987),
hat der Insolvenzverwalter gem. § 35 Abs. 2 InsO angezeigt, dass eine Freigabe der s…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 20/22:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gülsen Aktas geb. Aksoy, geboren am 01.02.1981, Steinerne Brücke 21, 35396 Gießen, Inhaberin Aktas Bauunternehmen e.K. (AG Gießen , HRA 4987),
hat der Insolvenzverwalter gem. § 35 Abs. 2 InsO angezeigt, dass eine Freigabe der selbständigen Tätigkeit der Schuldnerin nicht erfolgt ist. Das Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit der Schuldnerin gehört daher zur Insolvenzmasse und Ansprüche aus dieser Tätigkeit können im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.
Amtsgericht Gießen, 09.08.2024
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