In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AL Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals Alape GmbH) ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Silvio Höfer bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden die Vergütung und Auslagen des Verwalters sowie die Erstattung von Zustellungskosten festgesetzt. Ein Termin zur Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist wurde auf den 12.08.2024 bestimmt. Der verfügbare Massebestand beträgt 8.861.784,51 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 2.949.937,32 EUR. Ein Termin zur Erörterung und Abstimmung über einen vorgelegten Insolvenzplan ist für den 10.10.2025 anberaumt. Zudem wurde die Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses für Versicherungsprämien erteilt. Ein Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Gläubiger bezüglich des Vergütungsantrags ist für den 27.11.2025 festgesetzt.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AL Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals Alape GmbH) ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Silvio Höfer war zunächst tätig, später wurde Rechtsanwalt Silvio Höfer als Insolvenzverwalter bestellt. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters sow…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AL Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals Alape GmbH) ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Silvio Höfer war zunächst tätig, später wurde Rechtsanwalt Silvio Höfer als Insolvenzverwalter bestellt. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters sowie des endgültigen Verwalters wurden durch das Amtsgericht Goslar festgesetzt. Es erfolgte eine Abschlagsverteilung mit einem verfügbaren Massebestand von 8.861.784,51 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten; Insolvenzforderungen betrugen 2.949.937,32 EUR. Ein Stichtag für die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist wurde auf den 12.08.2024 bestimmt. Für nachrangige Forderungen wurde eine Anmeldefrist bis zum 24.02.2025 gesetzt, mit einem Prüfungstermin am 10.03.2025. Ein Termin zur Erörterung und Abstimmung über einen Insolvenzplan ist für den 10.10.2025 anberaumt. Zudem wurde die Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses für Versicherungsprämien erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 34/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AL Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals Alape GmbH), - vertr. d. d. GF: Bodo Müller vom Hofe -, Am Gräbicht 1-9, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 111431), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Silvio Höfer festgesetzt worden. …
33 IN 34/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AL Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals Alape GmbH), - vertr. d. d. GF: Bodo Müller vom Hofe -, Am Gräbicht 1-9, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 111431), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Silvio Höfer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Goslar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 295 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 12.275.781,49 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Das Gericht hält die beantragten Zuschläge nach kritischer Würdigung für angemessen und ist dem Antrag vollumfänglich gefolgt.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 1.897,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 542 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 09.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 34/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alape GmbH, Am Gräbicht 1-9, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 111431), vertr. d.: Bodo Müller vom Hofe, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Silvio Höfer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 I…
33 IN 34/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alape GmbH, Am Gräbicht 1-9, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 111431), vertr. d.: Bodo Müller vom Hofe, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Silvio Höfer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Goslar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 275 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.12.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 11.619.110,63 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Der vorläufige Verwalter macht eine Reihe von Erhöhungsfaktoren geltend, die in der Summer 275 % ergeben. Das Insolvenzgericht schließt sich nach eigener, krtischer Prüfung den geltend gemachten Erhöhungen an und setzt die Vergütung auf der Grundlage des unwidersprochenen Antrags des vorläufien Verwalters antragsgemäß fest.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 07.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 34/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alape GmbH - vertr. d. d. GF Bodo Müller vom Hofe -, Am Gräbicht 1-9, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 111431), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, de…
33 IN 34/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alape GmbH - vertr. d. d. GF Bodo Müller vom Hofe -, Am Gräbicht 1-9, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 111431), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 12.08.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 26.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 34/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alape GmbH - vertr. d. d. GF Bodo Müller vom Hofe -, Am Gräbicht 1-9, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 111431), soll eine Abschlagsverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Goslar zur Einsichtnahme für die …
33 IN 34/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alape GmbH - vertr. d. d. GF Bodo Müller vom Hofe -, Am Gräbicht 1-9, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 111431), soll eine Abschlagsverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Goslar zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Silvio Höfer, anchor Rechtsanwälte, Grupenstraße 2, 30159 Hannover, Tel.: 0511/353955-18, Fax: 0511/353955-11, E-Mail: hannover@anchor.eu hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 8.861.784,51 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 2.949.937,32 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Goslar, 22.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 34/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AL Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals Alape GmbH), - vertr. d. d. GF: Bodo Müller vom Hofe -, Am Gräbicht 1-9, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 111431), ist Termin zur
a) Erörterung eines von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung…
33 IN 34/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AL Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals Alape GmbH), - vertr. d. d. GF: Bodo Müller vom Hofe -, Am Gräbicht 1-9, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 111431), ist Termin zur
a) Erörterung eines von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Freitag, 10.10.2025, 09:30 Uhr, Saal 314, Amtsgericht Goslar - Haus II -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Goslar, 04.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 34/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AL Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals Alape GmbH), - vertr. d. d. GF: Bodo Müller vom Hofe -, Am Gräbicht 1-9, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 111431), wird die Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses für die Auslagen zur Zahlung der Versicherungsprämi…
33 IN 34/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AL Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals Alape GmbH), - vertr. d. d. GF: Bodo Müller vom Hofe -, Am Gräbicht 1-9, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 111431), wird die Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses für die Auslagen zur Zahlung der Versicherungsprämien für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (HDI Versicherung AG; GHV V-083-026-704-8) in Höhe von 3.101,26 € erteilt.
Amtsgericht Goslar, 06.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 34/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AL Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals Alape GmbH), - vertr. d. d. GF: Bodo Müller vom Hofe -, Am Gräbicht 1-9, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 111431), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu…
33 IN 34/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AL Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals Alape GmbH), - vertr. d. d. GF: Bodo Müller vom Hofe -, Am Gräbicht 1-9, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 111431), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 27.11.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Goslar, 06.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 34/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alape GmbH - vertr. d. d. GF Bodo Müller vom Hofe -, Am Gräbicht 1-9, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 111431), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläub…
33 IN 34/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alape GmbH - vertr. d. d. GF Bodo Müller vom Hofe -, Am Gräbicht 1-9, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 111431), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 24.02.2025 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Silvio Höfer, anchor Rechtsanwälte, Grupenstraße 2, 30159 Hannover, Tel.: 0511/353955-18, Fax: 0511/353955-11, E-Mail: hannover@anchor.eu schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.03.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 09.01.2025
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