Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AL Alpha Logistic GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 9736
EUID
DEM1202.HRB9736
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe
Aktenzeichen
61 IN 24/20 H
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
22.07.2024
Schlusstermin
25.08.2025
Aufhebung
09.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AL Alpha Logistic GmbH hat verschiedene Phasen durchlaufen. Nach der Anordnung der Prüfung der angemeldeten Forderungen mit einem festgesetzten Prüfungstermin am 22.07.2024 wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Schlusstermin auf den 25.08.2025 festgelegt wurde. Das Verfahren ist am 09.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 24/20 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AL Alpha Logistic GmbH, vertr.d.d. GF´in Barbara Kloft-Guth, Am Dorfacker 5, 61250 Usingen (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 9736), vertr. d.: Barbara Kloft-Guth, als GF´in d. Fa. AL Alpha Logistic GmbH, Eichkopfweg 21, 61250 Usingen, (Geschäftsführerin), wur…
61 IN 24/20 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AL Alpha Logistic GmbH, vertr.d.d. GF´in Barbara Kloft-Guth, Am Dorfacker 5, 61250 Usingen (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 9736), vertr. d.: Barbara Kloft-Guth, als GF´in d. Fa. AL Alpha Logistic GmbH, Eichkopfweg 21, 61250 Usingen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.07.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 25.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 24/20 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AL Alpha Logistic GmbH, vertr.d.d. GF´in Barbara Kloft-Guth, Am Dorfacker 5, 61250 Usingen (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 9736), vertr. d.: Barbara Kloft-Guth, als GF´in d. Fa. AL Alpha Logistic GmbH, Eichkopfweg 21, 61250 Usingen, (Geschäftsführerin), wur…
61 IN 24/20 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AL Alpha Logistic GmbH, vertr.d.d. GF´in Barbara Kloft-Guth, Am Dorfacker 5, 61250 Usingen (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 9736), vertr. d.: Barbara Kloft-Guth, als GF´in d. Fa. AL Alpha Logistic GmbH, Eichkopfweg 21, 61250 Usingen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 25.08.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 25.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 24/20 H: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AL Alpha Logistic GmbH, vertr.d.d. GF´in Barbara Kloft-Guth, Am Dorfacker 5, 61250 Usingen (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 9736), vertr. d.: Barbara Kloft-Guth, als GF´in d. Fa. AL Alpha Logistic GmbH, Eichkopfweg 21, 61250 Usingen, (Geschäftsführerin), ist am…
61 IN 24/20 H: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AL Alpha Logistic GmbH, vertr.d.d. GF´in Barbara Kloft-Guth, Am Dorfacker 5, 61250 Usingen (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 9736), vertr. d.: Barbara Kloft-Guth, als GF´in d. Fa. AL Alpha Logistic GmbH, Eichkopfweg 21, 61250 Usingen, (Geschäftsführerin), ist am 09.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 09.06.2026
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