Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 12395
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Al Prosecco Gastronomie GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Casinowall 5, 46399 Bocholt
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 12395
EUID
DER2707.HRB12395
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
82 IN 59/14
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Böhner
Adresse
Philipp-Reis-Straße 4, 46397 Bocholt
Termine & Fristen
Aufhebung
06.05.2026 , 17:48 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Al Prosecco Gastronomie GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 12395, ist am 06.05.2026 um 17:48 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Das Verfahren wird vom Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 82 IN 59/14 geführt. Gesetzlich vertreten wird die GmbH durch den Geschäftsführer Herrn Pasquale Placido. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Böhner bestellt, während die Verfahrensbevollmächtigten die Rechtsanwälte Woldering und Partner sind. Gegen den Beschluss zur Aufhebung steht dem Schuldner sowie jedem, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster einzureichen und muss binnen zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung eingehen. Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de verstrichen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 59/14
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 12395 eingetragenen Al Prosecco Gastronomie GmbH, Casinowall 5, 46399 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pasquale Placido, Ferdinantenstraße 95, 4…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 59/14
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 12395 eingetragenen Al Prosecco Gastronomie GmbH, Casinowall 5, 46399 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pasquale Placido, Ferdinantenstraße 95, 47475 Kamp-Lintfort
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Woldering und Partner, Crispinusplatz 4, 46399 Bocholt
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Michael Böhner, Philipp-Reis-Straße 4, 46397 Bocholt
wird heute, am 06.05.2026, um 17:48 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
82 IN 59/14
Amtsgericht Münster, 06.05.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.