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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Der Betrieb einer Bauunternehmung, insbesondere Rohbauerstellung einschließlich Trockenbau, Maurerarbeiten, Ausführung von Elektro- und Sanitärinstallation und Metallarbeiten, Heizungs- und Lüftungsanlagenbau.
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alcor Bauunternehmung GmbH ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag ist der 03.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Am 02.10.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters über das Vorliegen einer Masseunzulänglichkeit (§§ 208 - 210 InsO) eingegangen, woraufhin nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens die Einstellung des Verfahrens erfolgen kann. Die Beteiligten haben bis zum 21.04.2026 Gelegenheit, zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit sowie zur Schlussrechnung und zum Vergütungsantrag Stellung zu nehmen. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters sind bereits festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
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