Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Alfa-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Bahnhofstraße 102c, 56422 Wirges
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 30441
EUID
DET2214V.HRB30441
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
14 IN 30/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.04.2026 , 18:00 Uhr
Aufhebung
02.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Garten- und Landschaftsbau, Trockenbau, Verlegung von Böden, Kabelverlegung ohne Anschluss (bis 60 cm tief), Eisenflechterarbeiten sowie der Einbau von genormten Fertigteilen
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Alfa-GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Juxhino Seferi, ist am 08.04.2026 um 18:00 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Gläser bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alfa-GmbH in Wirges wurde durch das Amtsgericht Montabaur behandelt. Am 08.04.2026 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Joachim Gläser zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung und…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alfa-GmbH in Wirges wurde durch das Amtsgericht Montabaur behandelt. Am 08.04.2026 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Joachim Gläser zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung und weiterer Maßnahmen nach den §§ 21, 22 InsO wurde später durch Beschluss vom 02.07.2026 aufgehoben. Gegen beide Entscheidungen steht der Antragsgegnerin sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Gläubigern die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 30/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Alfa-GmbH, Bahnhofstraße 102c, 56422 Wirges (AG Montabaur, HRB 30441), vertr. d.: Juxhino Seferi, GF der Alfa-GmbH, Bahnhofstraße 102c, 56422 Wirges, (Geschäftsführer), ist am 08.04.2026 um 18:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antrags…
14 IN 30/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Alfa-GmbH, Bahnhofstraße 102c, 56422 Wirges (AG Montabaur, HRB 30441), vertr. d.: Juxhino Seferi, GF der Alfa-GmbH, Bahnhofstraße 102c, 56422 Wirges, (Geschäftsführer), ist am 08.04.2026 um 18:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Gläser, Haus II, Robert-Bosch-Straße 10, 56410 Montabaur, Tel.: 02602 95024-0, Fax: 02602 95024-11, E-Mail: glaeser@raglaeser.de, Internet: www.raglaeser.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 08.04.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 30/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Alfa-GmbH, Bahnhofstraße 102c, 56422 Wirges (AG Montabaur, HRB 30441), vertr. d.: 1. Juxhino Seferi, GF der Alfa-GmbH, Bahnhofstraße 102c, 56422 Wirges, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 08.04.2026 über der vorläufigen Verwaltung sowie der we…
14 IN 30/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Alfa-GmbH, Bahnhofstraße 102c, 56422 Wirges (AG Montabaur, HRB 30441), vertr. d.: 1. Juxhino Seferi, GF der Alfa-GmbH, Bahnhofstraße 102c, 56422 Wirges, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 08.04.2026 über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Montabaur eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Montabaur an.
Amtsgericht Montabaur, 02.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 30/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Alfa-GmbH, Bahnhofstraße 102c, 56422 Wirges (AG Montabaur, HRB 30441), vertr. d.: 1. Juxhino Seferi, GF der Alfa-GmbH, Bahnhofstraße 102c, 56422 Wirges, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jo…
14 IN 30/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Alfa-GmbH, Bahnhofstraße 102c, 56422 Wirges (AG Montabaur, HRB 30441), vertr. d.: 1. Juxhino Seferi, GF der Alfa-GmbH, Bahnhofstraße 102c, 56422 Wirges, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Gläser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Die Vergütung wird gegen die Antragsgegnerin festgesetzt.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.07.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 243.465,77 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
19
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 15.07.2026
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