Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Alina Wilmers Grundstücks GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 16179
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEG1103.HRB16179
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 291/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg
Adresse
Caspar-David-Friedrich-Str. 6, 01219 Dresden
Termine & Fristen
Eröffnung
06.11.2024 , 12:14 Uhr
Berichtstermin
18.12.2024 , 10:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.12.2024
Prüfungstermin
13.01.2025
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alina Wilmers Grundstücks GmbH ist am 27.01.2026 die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt. Die Bekanntmachung datiert vom 29. Januar 2026.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alina Wilmers Grundstücks GmbH ist am 06.11.2024 durch das Amtsgericht Cottbus eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endete am 20.12.2024. Der Termin zur ersten …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alina Wilmers Grundstücks GmbH ist am 06.11.2024 durch das Amtsgericht Cottbus eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endete am 20.12.2024. Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung fand am 18.12.2024 statt, in der unter anderem über die gerichtliche Geltendmachung erheblicher Ansprüche gegen Herrn Peter Weise und einen Prozessfinanzierungsvertrag abgestimmt wurde. Der Prüfungstermin für Forderungen war am 13.01.2025. Später ist im Verfahren die Masseunzulänglichkeit gemäß §§ 208 bis 210 InsO festgestellt worden, woraufhin der Verwalter Anzeige bei Gericht erstattet hat.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alina Wilmers Grundstücks GmbH, Großenhainer Straße 15, 01990 Ortrand, ist am 27.01.2026 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Cottbus, den 29. Januar 2026, 63 IN 291/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alina Wilmers Grundstücks GmbH, Großenhainer Straße 15, 01990 Ortrand, ist am 27.01.2026 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Cottbus, den 29. Januar 2026, 63 IN 291/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alina Wilmers Grundstücks GmbH, Großenhainer Straße 15, 01990 Ortrand, wurde am 06.11.2024, um 12:14 Uhr, das In-solvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg, Caspar-David-Friedrich-Str. 6, 01219 Dresden. Forderungen der…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alina Wilmers Grundstücks GmbH, Großenhainer Straße 15, 01990 Ortrand, wurde am 06.11.2024, um 12:14 Uhr, das In-solvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg, Caspar-David-Friedrich-Str. 6, 01219 Dresden. Forderungen der Insol-venzgläubiger sind bis zum 20.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 30.12.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wurde teilweise das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am Mittwoch, 18. Dezember 2024, 10:30 Uhr, Saal 129. Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163) insbesondere die Abstimmung über die gerichtliche Geltendmachung des erheblichen Anspruchs gegen den Gutachter Schneider vor Eintritt der Verjährung am 31.12.2024, die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss, Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Montag, 13. Januar 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, 11. November 2024, Az.: 63 IN 291/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alina Wilmers Grundstücks GmbH, Großenhainer Straße 15, 01990 Ortrand ist die erste Gläubigerversammlung einberufen worden auf Mittwoch, 18. Dezember 2024, 10:30 Uhr, Saal 129 (Thiemstraße 130) mit folgender erweiterter Tagesordnung: 1. Beschlussfassung über gerichtliche …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alina Wilmers Grundstücks GmbH, Großenhainer Straße 15, 01990 Ortrand ist die erste Gläubigerversammlung einberufen worden auf Mittwoch, 18. Dezember 2024, 10:30 Uhr, Saal 129 (Thiemstraße 130) mit folgender erweiterter Tagesordnung: 1. Beschlussfassung über gerichtliche die Geltendmachung der Ansprüche mit erheblichem Streitwert gegen Herrn Peter Weise, 2. Abschluss eines Prozessfinanzierungsvertrages über die (außer)gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche gegen Herrn Lutz Schneider und Peter Weise mit einer erfolgsabhängigen Provision von bis zu 40 vom Hundert nach Abzug der vorfinanzierten Rechtsverfolgungskosten Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Beschlussunterlagen liegen für die Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Zimmer aus. Amtsgericht Cottbus, Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. 4. Dezember 2024, AZ: 63 IN 291/24
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