Aufhebung des VerfahrensMecklenburg-VorpommernHRA 3985
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Insolvenzprofil
Aliu, Hamzi
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Schwerin HRA 3985
EUID
DEN1308V.HRA3985
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 311/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Saskia Hübner
Rolle
Treuhänderin
Adresse
Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg
Termine & Fristen
Eröffnung
25.10.2023
Restschuldbefreiung
25.10.2023
Fristende
03.06.2025
Aufhebung
07.11.2025 , 09:41 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Hamzi Aliu ist am 25.10.2023 eröffnet worden. Mit Beschluss vom selben Tag wurde die Zulässigkeit des Antrags auf Restschuldbefreiung festgestellt und die derzeitige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Saskia Hübner, zur Treuhänderin bestellt. Die Abtretungsfrist beträgt drei Jahre. Im weiteren Verlauf wurde der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen beliefen sich auf 58.931,63 EUR, während zur Verteilung stehende Masse nur 800,00 EUR betrug. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wurden festgesetzt. Das Verfahren ist heute, am 07.11.2025, um 9:41 Uhr mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben worden (§ 200 InsO). Hinsichtlich noch entstehender Steuererstattungsansprüche bleibt die Nachtragsverteilung vorbehalten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 311/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Hamzi Aliu, geboren am 15.03.1972, Heimfelder Straße 5, 21075 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Schwerin unter HRA 3985 eingetragenen Firma Baufix Nord e.K., ehemalige Geschäftsanschrift: Am St…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 311/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Hamzi Aliu, geboren am 15.03.1972, Heimfelder Straße 5, 21075 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Schwerin unter HRA 3985 eingetragenen Firma Baufix Nord e.K., ehemalige Geschäftsanschrift: Am Stadtwald 7, 19205 Gadebusch
wurde mit Beschluss vom 25.10.2023 die Zulässigkeit des Antrags auf Restschuldbefreiung festgestellt (§ 287a InsO). Die gegenwärtige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Saskia Hübner, Caffamacherreihe 16 , 20355 Hamburg, wird zur Treuhänderin bestellt (§ 288 InsO).
Die Abtretungsfrist hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 25.10.2023 begonnen und beträgt 3 Jahre. Sie kann unter den Voraussetzungen des § 300 Abs. 2 InsO verkürzt werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
67a IN 311/23
Amtsgericht Hamburg, 07.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 311/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Hamzi Aliu, geboren am 15.03.1972, Heimfelder Straße 5, 21075 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Schwerin unter HRA 3985 eingetragenen Firma Baufix Nord e.K., ehemalige Geschäftsanschrift: Am Stadt…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 311/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Hamzi Aliu, geboren am 15.03.1972, Heimfelder Straße 5, 21075 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Schwerin unter HRA 3985 eingetragenen Firma Baufix Nord e.K., ehemalige Geschäftsanschrift: Am Stadtwald 7, 19205 Gadebusch
wird heute, am 07.11.2025, um 9:41 Uhr mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinsichtlich noch entstehender Steuererstattungsansprüche, die bereits während der Dauer des Verfahrens begründet wurden, bleibt die Nachtragsverteilung vorbehalten (§ 203 Abs. 1 InsO).
Insoweit bleibt der Insolvenzbeschlag sowie die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis der Insolvenzverwalterin bestehen.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Zimmer Nr. B 411 eingesehen werden.
67a IN 311/23
Amtsgericht Hamburg, 07.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 311/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Hamzi Aliu, geboren am 15.03.1972, Heimfelder Straße 5, 21075 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Schwerin unter HRA 3985 eingetragenen Firma Baufix Nord e.K., ehemalige Geschäftsanschrift: Am St…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 311/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Hamzi Aliu, geboren am 15.03.1972, Heimfelder Straße 5, 21075 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Schwerin unter HRA 3985 eingetragenen Firma Baufix Nord e.K., ehemalige Geschäftsanschrift: Am Stadtwald 7, 19205 Gadebusch
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
03.06.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
¿ zur Schlussrechnung der Verwalterin;
¿ zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
¿ Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
¿ zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind bis zum 03.06.2025 der Antrag zu stellen und die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§ 290 InsO);
¿ Beauftragung des/der Treuhänderin mit der Überwachung des Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung (§ 292 Abs. 2 InsO);
¿ Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 311/23
Amtsgericht Hamburg, 04.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 311/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Hamzi Aliu, geboren am 15.03.1972, Heimfelder Straße 5, 21075 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Schwerin unter HRA 3985 eingetragenen Firma Baufix Nord e.K., ehemalige Geschäftsanschrift: Am St…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 311/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Hamzi Aliu, geboren am 15.03.1972, Heimfelder Straße 5, 21075 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Schwerin unter HRA 3985 eingetragenen Firma Baufix Nord e.K., ehemalige Geschäftsanschrift: Am Stadtwald 7, 19205 Gadebusch
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Saskia Hübner, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Da dem Schuldner die Verfahrenskosten für das Insolvenzverfahren mit Beschluss vom 25.10.2023 gestundet wurden und die zu verteilende Masse nicht ausreichen wird, um die Verfahrenskosten des § 54 InsO zu decken, hat die Insolvenzverwalterin einen Anspruch gegen die Staatskasse.
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 25.10.2023 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Der Regelsatz soll mindestens EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse 800,00 EUR.
Weil der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz nach § 2 Abs. 1 InsVV unterhalb der Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV liegt, ist die Mindestvergütung maßgebend. Diese beträgt unter Berücksichtigung von 4 Gläubigern EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 09.01.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die der Verwalterin infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portopauschalen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 eingesehen werden.
67a IN 311/23
Amtsgericht Hamburg, 04.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 311/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Hamzi Aliu, geboren am 15.03.1972, Heimfelder Straße 5, 21075 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Schwerin unter HRA 3985 eingetragenen Firma Baufix Nord e.K., ehemalige Geschäftsanschrift: Am St…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 311/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Hamzi Aliu, geboren am 15.03.1972, Heimfelder Straße 5, 21075 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Schwerin unter HRA 3985 eingetragenen Firma Baufix Nord e.K., ehemalige Geschäftsanschrift: Am Stadtwald 7, 19205 Gadebusch
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 58.931,63 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 800,00 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Masseverbindlichkeiten nach § 53 InsO.
67a IN 311/23
Amtsgericht Hamburg, 16.04.2025
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