Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ALKA GmbH vertr.d.d.GF Tarik Cakmak
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 16931
EUID
DEM1202.HRB16931
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Aktenzeichen
61 IN 66/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Feketija
Adresse
Gartenstr. 9, 60594 Frankfurt am Main
Telefon
069/8700857-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.06.2025 , 14:00 Uhr
Masseunzulänglichkeit angezeigt
15.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALKA GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Tarik Cakmak, wurde beim Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe geführt. Am 25.06.2025 ist im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zugleich wurde Rechtsanwalt Christian Feketija zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind seitdem nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam. Später, am 15.12.2025, hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Das Verfahren ist somit mangels Masse eingestellt bzw. wird als nicht eröffnet behandelt, da die Masseunzulänglichkeit festgestellt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 66/25 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALKA GmbH vertr.d.d.GF Tarik Cakmak, Köpperner Str. 31, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 16931), vertr. d.: Tarik Cakmak, als GF d. ALKA GmbH, Urseler Str. 53 a, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter…
61 IN 66/25 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALKA GmbH vertr.d.d.GF Tarik Cakmak, Köpperner Str. 31, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 16931), vertr. d.: Tarik Cakmak, als GF d. ALKA GmbH, Urseler Str. 53 a, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 15.12.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 17.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 66/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ALKA GmbH, vertr.d.d.Geschäftsführer Tarik Cakmak, Köpperner Str. 31, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 16931), ist am 25.06.2025 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügunge…
61 IN 66/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ALKA GmbH, vertr.d.d.Geschäftsführer Tarik Cakmak, Köpperner Str. 31, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 16931), ist am 25.06.2025 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Feketija, Gartenstr. 9, 60594 Frankfurt am Main, Tel.: 069/8700857-0, Fax: 069/8700857-99, E-Mail: info@ifk-insolvenz.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 25.06.2025
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