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Insolvenzprofil
All about Ashley - Gesellschaft für Kommunikation GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bergstrang 105, 49479 Ibbenbüren
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 10833
EUID
DER2706.HRB10833
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
81 IN 6/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Eric Coordes
Adresse
Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
07.05.2019
Festsetzung Vergütung
13.01.2026
Zustimmung Schlussverteilung
14.01.2026
Stellungnahmefrist
24.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die fachlich qualifizierte Beratung und Unterstützung aller Art auf dem Sektor der elektronischen Datenverarbeitung einschließlich Werbung und Unternehmenskommunikation sowie damit zusammenhängende Geschäfte sowie Zusammenstellung und Vertrieb der dafür erforderlichen Komponenten. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesellschaft berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie kann dazu auch Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gründen, erwerben, eingliedern oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie ist weiter insoweit berechtigt, Druckerzeugnisse herzustellen, zu erwerben oder zu vertreiben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der All about Ashley - Gesellschaft für Kommunikation GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Eric Coordes, ist bestellt und übt sein Amt seit dem 01.03.2019 aus. Die Anzeige der Masseunzulänglichkeit ist am 07.05.2019 bei Gericht eingegangen. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 13.01.2026 festgesetzt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Durchführung des Schlusstermins wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 24.02.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis der Forderungen sowie zur Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit Stellung zu nehmen. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 186.565,67 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 6/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10833 eingetragenen All about Ashley - Gesellschaft für Kommunikation GmbH, Bergstrang 105, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thimo B…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 6/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10833 eingetragenen All about Ashley - Gesellschaft für Kommunikation GmbH, Bergstrang 105, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thimo Buchheister, Bergstrang 105, 49479 Ibbenbüren und Herrn Jens Steiner, Kridtstr. 24, 48619 Heek
Verfahrensbevollmächtigter:
Stefan Westbunk, Hermann-Ehlers-Straße 3, 49082 Osnabrück,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 186.565,67 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
81 IN 6/19
Amtsgericht Münster, 14.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 6/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10833 eingetragenen All about Ashley - Gesellschaft für Kommunikation GmbH, Bergstrang 105, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jens St…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 6/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10833 eingetragenen All about Ashley - Gesellschaft für Kommunikation GmbH, Bergstrang 105, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jens Steiner, Kridtstr. 24, 48619 Heek und Herrn Thimo Buchheister, Bergstrang 105, 49479 Ibbenbüren
Verfahrensbevollmächtigter:
Herrn Rechtsanwalt Stefan Westbunk, Hermann-Ehlers-Straße 3, 49082 Osnabrück
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Eric Coordes, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung x €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen x €
Zwischensumme x €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von x € x €
Endbetrag x €
Der Restbetrag in Höhe von x € kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Es wurde ein Vorschuss in Höhe von x € angerechnet.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.03.2019 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, dessen Grundlage der Wert der Insolvenzmasse ist, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 InsVV).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse x €.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach x € (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 31 Gläubigern auf x €. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 17.11.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch x EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B eingesehen werden.
81 IN 6/19
Amtsgericht Münster, 13.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 6/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10833 eingetragenen All about Ashley - Gesellschaft für Kommunikation GmbH, Bergstrang 105, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jens St…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 6/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10833 eingetragenen All about Ashley - Gesellschaft für Kommunikation GmbH, Bergstrang 105, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jens Steiner, Kridtstr. 24, 48619 Heek und Herrn Thimo Buchheister, Bergstrang 105, 49479 Ibbenbüren
Verfahrensbevollmächtigter:
Herrn Rechtsanwalt Stefan Westbunk, Hermann-Ehlers-Straße 3, 49082 Osnabrück
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
24.02.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO); die Anzeige der Masseunzulänglichkeit ist am 07.05.2019 bei Gericht eingegangen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
81 IN 6/19
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