Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ALLGAIER Automotive GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 722356
EUID
DEB8537.HRB722356
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 149/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Pluta
Adresse
Karlstraße 31-33, 89073 Ulm
Termine & Fristen
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
28.05.2024 , 10:15 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
industrielle Fertigung und der Vertrieb von Groß- und Kleinwerkzeugen, Blechteilen der spanlosen Verformung und Zusammenbauten..
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Allgaier Automotive GmbH, Ulm, ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ulm. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wird eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Veräußerung der Beteiligungen der Schuldnerin an der mexikanischen Niederlassung im Rahmen eines Share-Deals einberufen. Der Termin zur Beschlussfassung ist auf den 28.05.2024 um 10:15 Uhr im Sitzungssaal 0.24, EG, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen, angesetzt. Die Teilnehmer haben ihre Berechtigung durch Vorlage von Vollmachten, aktuellen Handelsregisterauszügen (nicht älter als 2 Monate) und gültigen Personalausweisen nachzuweisen. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung zur Veräußerung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Die Bekanntmachung wurde am 17.05.2024 vom Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - veröffentlicht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Allgaier Automotive GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Ulm ist als Registergericht tätig, während das Amtsgericht Göppingen als Insolvenzgericht entscheidet. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Michael Pluta als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Vergütung des vorläufige…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Allgaier Automotive GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Ulm ist als Registergericht tätig, während das Amtsgericht Göppingen als Insolvenzgericht entscheidet. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Michael Pluta als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die Vergütungen der Mitglieder des Gläubigerausschusses (Bundesagentur für Arbeit, Allianz Trade - Euler Hermes Deutschland und Atradius Kreditversicherung) wurden durch Beschlüsse festgesetzt. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Veräußerung der Beteiligungen an der mexikanischen Niederlassung wurde auf den 28.05.2024 um 10:15 Uhr im Amtsgericht Göppingen bestimmt. Das Verfahren betrifft eine Unternehmensgruppe mit mehreren Gesellschaften, wobei die Holding wechselseitig und gesamtschuldnerisch haftet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 149/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Allgaier Automotive GmbH, vertr.d.d GF, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch den Geschäftsführer Zhuojun Yang
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 722356
- Schuldnerin -
|
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassu…
4 IN 149/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Allgaier Automotive GmbH, vertr.d.d GF, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch den Geschäftsführer Zhuojun Yang
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 722356
- Schuldnerin -
|
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Veräußerung der Beteiligungen Allgaier Automotive GmbH an der mexikanischen Niederlassung im Rahmen eines Share-Deals.
wird bestimmt auf
Dienstag, 28.05.2024, 10:15 Uhr
Sitzungssaal 0.24, EG, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen
Die Teilnehmer haben ihre Berechtigung durch Vorlage von: Vollmachten, aktuellen Handelsregisterauszügen (nicht älter als 2 Monate) und gültigen Personalausweisen nachzuweisen.
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 17.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 149/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Allgaier Automotive GmbH, vertr.d.d GF, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch den Geschäftsführer Zhuojun Yang
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 722356
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen…
4 IN 149/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Allgaier Automotive GmbH, vertr.d.d GF, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch den Geschäftsführer Zhuojun Yang
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 722356
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Pluta, Karlstraße 31-33, 89073 Ulm, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 31.01.2024 (Bl 52 Band II). Die allgemeine Vergütungsbegründung findet sich auf Bl. 35 ff. Band II. Einwände wurden durch die Landesbank Baden-Württemberg (Tabellengläubigerin laufende Nummer 141-143) mit ihrer Stellungnahme vom 06.05.2024 (Bl. 41 ff. Band IV) erhoben. Darin werden die Berechnungsgrundlage, sowie die Zuschläge moniert.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen. Gemäß §§ 10, 3 und 11 Abs. 1 InsVV ist der Berechnungswert der Vermögenswert einschließlich der Aus- und Absonderungsrechte, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter sich damit in erheblichem Maße beschäftigt. Das ist hier im vorliegenden Fall in vollem Umfang geschehen. Das Verwaltungsbüro hat sich hier nachweisbar mit den Aus- und Absonderungsrechten in erheblichem Maße befasst. Die Darstellung im Vergütungsantrag ist ausreichend. Die erhebliche Mehrbelastung entspricht den Vorgaben des BGH im Beschluss vom 10.06.2021 - IX ZB 51/19 - Nr. 1a.Vorräte: 31.431.128,64 €Mit 70 Lieferanten waren die Eigentumsvorbehalte zu klären. Zur Aufrechterhaltung der Produktion mussten einige abgelöst werden (Bl. 37 Band Ii); trotz der schwierigen Liquiditätslage der Schuldnerin. Weiter wurde über eine längere Zeit mit den Banken Gespräche geführt. Ziel der Banken war es ursprünglich, dass die Automobilhersteller Vorauszahlungen zu Gunsten der Banken leisten, was die Hersteller ablehnten (Bl. 37 Band II und Bl. 400 Band IV).Lieferung- und Leistung: BETRAG €Zur Reduzierung des Liquiditätsengpasses wurden die Automobilhersteller gebeten vorfristige Zahlungen zu leisten. Ziel war es Ausfälle in der Produktion zu verhindern Langwierig beschreiben sich die Verhandlungsgespräche mit den Banken zum Abschluss eines unechten Massedarlehens. Vertragsentwürfe waren zu prüfen (Bl. 38 Band II).
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um PROZENT %.Betriebsfortführung:PROZENT %:Die Schuldnerin ist eines der größten Tochtergesellschaften der ALLGAIER-Gruppe mit ca. 800 Beschäftigten und 100 Leiharbeitern. Aufgrund der örtlichen Distanz zum eigentlichen Geschäftsführer in China, der mangelnden Erfahrung des weiteren Geschäftsführers und der Abwanderung von erfahrenen Mitarbeitern im Bereich Controlling und Buchhaltung, wurde ein Interimsmanager zur Fortführungs- und Liquiditätsplanung installiert (Bl. 39 Band Ii).Verhandlungen mit Lieferanten, Auftraggebern (z.B. Porsche, VW und BMW) und Dienstleistern, (auch in der Schweiz und der Türkei) wurden aufgenommen (Bl. 40 Band II). Aufgrund der Fluktuation der Mitarbeiter bei der Holding wurden Lieferanten nicht bezahlt, die Antworten vom vorläufigen Insolvenzverwalter forderten. Vorauskassenvereinbarungen mussten daraufhin geschlossen werden, die einen erhöhten Nachprüfungsaufwand mit sich brachten. Vorauszahlungen in Höhe von BETRAG € konnten zur Masse zur Aufrechterhaltung der Produktion und Projekten vereinnahmt werden (Bl. 41 Band II). Gerade die Verhandlungen der einzelnen Projektvereinbarungen gestaltete sich schwierig.Lange und schwierige Fortführungsvereinbarungen mit den Automobilherstellern wurden geschlossen (Bl. 42 Band II).Es war von grundlegender Bedeutung, dass die Pressenlinien einer Instandsetzung unterzogen werden. Gelder wurden hierfür über die Vorauszahlungs- bzw. Fortführungsvereinbarungen generiert. (Bl. 43 Band II). Weitere Fertigungsstätten in Laichingen und Mühlhausen mussten betreut werden (Bl. 43 Band II).Verhandlungen über eine übertragene Sanierung: PROZENT %:Der M&A Prozess wurde insgesamt für die ganze ALLGAIER-Gruppe eingeleitet. Es mussten Abstimmungen und Gespräche mit den übrigen Insolvenzverwaltern, Gläubigerausschussmitgliedern, Kunden, Banken und Interessenten geführt werden.(Bl. 45 Band II).Arbeitsrechtliche Besonderheit:PROZENT:Aufgrund der Fluktuation der Mitarbeiter wurde auf Einzelgespräche mit den Arbeitnehmern gesetzt, in der Hoffnung, dass diese dem Betrieb erhalten bleiben. Das Insolvenzgeld wurde für ca. 803 Arbeitnehmer mit Hilfe der Sparkasse Ulm und Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit beantragt und ausbezahlt.Aufgrund der rund 100 Leiharbeitern waren mit dem jeweiligen Personaldienstleister Gespräche zu führen. (Bl. 46/47 Band II).Konzernbezug: PROZENT %Über die gesamte Allgaiergruppe (ALLGAIER WERKE GmbH, 73066 Uhingen, ALLGAIER Automotive GmbH, 73033 Uhingen, ALLGAIER Process Technology GmbH, 73033 Uhingen, ALLGAIER Sachsen GmbH, 08606 OelsnitzNogtl, Mogensen GmbH & Co. KG, 22880 Wedel) wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Verfahren wurden engmaschig und unter stetiger Abstimmung mit der Holding und den weiteren Tochtergesellschaften geführt, nachdem diese wechselseitig und gesamtschuldnerisch haften. Auslandsbezug zur ALLGAIER France S.a.r.l besteht (Bl. 48 Band II).Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss: PROZENT %:Aufgrund der engen und dauerhaften Zusammenarbeit mit ständigen Gesprächen, Abstimmungen, Weiterleitung von Unterlagen und Telefonaten wurde der Zuschlag geltend gemacht (Bl. 49 Band II).Medienarbeit: PROZENT%:Es kam zu einem großen medialen Interesse. Die Anfragen waren zu koordinieren. Der Insolvenzverwalter hatte Mühe die Außenwirkung der Betriebsfortführung zu wahren (Bl. 50 Band II). Gemäß dem BGH Beschluss vom 10.06.2021 - IX ZB 51/19 Nr. 1a entschied der Bundesgerichtshof weiter, dass Zuschläge bei voller erheblicher Befassung dann nicht zu erteilen sind, wenn Zuschlagstätigkeiten durch den erhöhten Berechnungswert abgegolten sind. Das ist vorliegend der Fall in den Bereichen: Betriebsfortführung und dem Konzernbezug.Außerdem hat eine Gesamtwürdigung zu erfolgen. Insgesamt wird vorliegend ein Zuschlag in Höhe von PROZENT % als gerechtfertigt erachtet. Durch die Einschaltung eines Interimsmanagers werden Teile der Aufgabenbereiche vom vorläufigen Insolvenzverwalter -zumindest vorerst- losgelöst, auch wenn dieser wiederum die Manager zu überwachen hat. Eine Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses bringt die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit sich. Daher wird ein Zuschlag als vorläufiger Insolvenzverwalter in Höhe von 15 % als zu hoch angesehen. Großverfahren bringen eine mediale Aufmerksamkeit mit sich, dies ist nicht vermeidbar und in gewisser Weise vom vorläufigen Insolvenzverwalter hinzunehmen. Das Interesse kann zum Vorteil für Interessenten zum Abgabe von Geboten und der Botschaft an die Gesellschaft, dass das Unternehmen noch immer besteht, genutzt werden. Die Wirkungen sind dann bereits unter den Tatbestandszuschlägen des z.B. M&A Prozess etc. abgegolten. Damit ergibt sich folgende Berechnung:1. Vergütung gem. § 63 InsO BETRAG €2. Zuschläge von PROZENT % BETRAG € 3. Auslagen gem. § 8 Abs. 3 InsVV BETRAG 4. Mehrwertsteuer aus BETRAG € BETRAG €Insgesamt BETRAG €
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 07.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 149/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Allgaier Automotive GmbH, vertr.d.d GF, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch den Geschäftsführer Zhuojun Yang
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 722356
- Schuldnerin -
|
Als Mitglied des Gläubigerausschusses wird der…
4 IN 149/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Allgaier Automotive GmbH, vertr.d.d GF, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch den Geschäftsführer Zhuojun Yang
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 722356
- Schuldnerin -
|
Als Mitglied des Gläubigerausschusses wird der Bundesagentur für Arbeit Stuttgart vertreten durch Melanie Gerber, für den Zeitraum 19.07.2023 bis 17.10.2023 die Vergütung wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Endbetrag
Gründe:
Mit Schreiben vom 01.07.2024 (Bl. 375 Band IV) beantragt die Agentur für Arbeit Stuttgart die Auszahlung der Vergütung in Höhe von 2.269,95 € als Mitglied des Gläubigerausschusses. Dabei werden 6,28 Stunden á 300,00 €, nebst 22,32 € Auslagen und entsprechender Umsatzsteuer geltend gemacht. Es handelt sich vorliegend um eine juristische Person, die durch die Mitarbeiterin Frau Melanie Gerber vertreten wird.Die Kosten wurden hier insgesamt gefünftelt, nachdem über die gesamte Allgaiergruppe (ALLGAIER WERKE GmbH, 73066 Uhingen, ALLGAIER Automotive GmbH, 73033 Uhingen, ALLGAIER Process Technology GmbH, 73033 Uhingen, ALLGAIER Sachsen GmbH, 08606 OelsnitzNogtl, Mogensen GmbH & Co. KG, 22880 Wedel) das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Über die Holding (ALLGAIER WERKE GmbH, 73066 Uhingen) wurde das Verfahren engmaschig bzw. parallel mit den Tochtergesellschaften geführt, nachdem diese wechselseitig und gesamtschuldnerisch haften.Durch gerichtlichen Beschluss vom 06.07.2023 wurde die Agentur für Arbeit Stuttgart, als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses bestellt. Im Berichts- und Prüfungstermin am 24.10.2023 wurde das Amt nochmals bestätigt.Die Vergütung richtet sich vorliegend gem. §§ 17, 18 InsVV, 73 InsO.Die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses beträgt regelmäßig zwischen 50 und 300 Euro je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist im Einzelfall nach Umfang der Tätigkeit und die berufliche Qualifikation des Ausschussmitglieds zu entscheiden, sodass das Gericht eine abweichende Vergütung festsetzen kann.Vorliegend wurde im Antrag (Bl. 376 ff. Band IV) geltend gemacht, dass der Insolvenzverwalter fortlaufend unterstützt und überwacht wurde. Der Geldverkehr- und der Geldbestand waren zu prüfen. Weiter wurde an folgenden Sachverhalten mitgewirkt: Fortführung des GeschäftsbetriebsUmfangreiche ArbeitnehmerthemenAufwändige M&A Prozesse mit AuslandsbezugDie Gläubigerausschusstätigkeit wurde in Form einer Zeiterfassung (Bl. 379 Band IV) nachgewiesen. Bei den Auslagen handelt es sich um Fahrtkosten, die ebenfalls der Erstattung unterliegen.Das Gericht erachtet den Stundensatz in Höhe von 200,00 € im vorliegenden Verfahren in der Gesamtbetrachtung als angemessen.Bei Frau Gerber handelt es sich um eine Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit in Stuttgart, die keine volljuristische Qualifikation besitzt. Sie daher auf dasselbe Niveau wie ein Rechtsanwalt zu stellen, hält das Gericht für nicht gerechtfertigt. Dabei als Ausschussmitglied in diversen anderen Verfahren bereits tätig gewesen zu sein und daher ein hohes Maß an Erfahrung gewonnen zu haben, kann bei der Höhe des Stundensatzes nicht berücksichtigt werden. (NZI 2021, 457, Rn. 16 und damit BGH Beschluss vom 14.1.2021 IX ZB 94/18). Allerdings sind die Kriterien des Umfangs und der Schwierigkeit des Insolvenzverfahrens im Einzelfall zu berücksichtigen. Das Verfahren ist als äußerst umfangreich und schwierig zu betrachten, da sich insgesamt 5 Unternehmen als Unternehmensgruppe in der Insolvenz befinden.Dies bestätigen auch die Ausführungen im Insolvenzverwalterbericht. Die Insolvenzeröffnung der Allgaier Werke GmbH hatte Auswirkungen auf den operativen Geschäftsbetrieb der hießigen Gesellschaft, sodass Liefereinstellungen an die OEM´s drohten (Bl. 490 Band I). Diese Problematik konnte zwischenzeitlich behoben werden, nachdem Fortführungsvereinbarungen getroffen wurden (Bl. 497 Band I). Die Liquidität muss -trotz Verlustübernahmen durch die OEM´s- dauerhaft überwacht werden (Bl. 497 Band I). Der M&A Prozess ist extrem zeitaufwändig (Bl. 493 und 496 Band I). Die schwierige Arbeitnehmerschaft äußert sich -gerade bei der Holding- aufgrund der zahlreichen Kündigungen der Mitarbeiter im Bereich Buchhaltung und Finanzen (Bl. 486 Band I). Dies hat Auswirkungen auf die gesamte Gruppe. Die Holding ist der zentrale Dreh- und Angelpunkt zur Aufrechterhaltung der weiteren Geschäftsbetriebe. Die hießige Gesellschaft beschäftigt alleine ca. 850 Arbeitnehmer und ist damit die Größte Tochtergesellschaft im In- und Ausland (Bl. 481 Band I). Die Auslandsbezüge betreffen unter anderem die Tochtergesellschaften in Mexiko und Frankreich (Bl. 496 Band I).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 01.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 149/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Allgaier Automotive GmbH, vertr.d.d GF, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch den Geschäftsführer Zhuojun Yang
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 722356
- Schuldnerin -
|
Als Mitglieds des Gläubigerausschusses Allianz…
4 IN 149/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Allgaier Automotive GmbH, vertr.d.d GF, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch den Geschäftsführer Zhuojun Yang
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 722356
- Schuldnerin -
|
Als Mitglieds des Gläubigerausschusses Allianz Trade - Euler Hermes Deutschland vertreten durch Rechtsanwalt Harbrecht wird die Vergütung für den Zeitraum 19.07.2023 bis 24.10.2023 wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Endbetrag
Gründe:
Mit Schreiben vom 18.06.2024 (Bl. 351 Band IV) beantragt die Euler Hermes Deutschland die Auszahlung der Vergütung in Höhe von 4.952,64 € als Mitglied des Gläubigerausschusses. Dabei werden 12,8 Stunden á 300,00 €, nebst 321,89 € Auslagen und entsprechender Umsatzsteuer geltend gemacht. Es handelt sich vorliegend um eine juristische Person, die durch Rechtsanwalt Harbrecht, vertreten wird.Die Kosten wurden hier insgesamt gefünftelt, nachdem über die gesamte Allgaiergruppe (ALLGAIER WERKE GmbH, 73066 Uhingen, ALLGAIER Automotive GmbH, 73033 Uhingen, ALLGAIER Process Technology GmbH, 73033 Uhingen, ALLGAIER Sachsen GmbH, 08606 OelsnitzNogtl, Mogensen GmbH & Co. KG, 22880 Wedel) das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Über die Holding (ALLGAIER WERKE GmbH, 73066 Uhingen) wurde das Verfahren engmaschig bzw. parallel mit den Tochtergesellschaften geführt, nachdem diese wechselseitig und gesamtschuldnerisch haften.Durch gerichtlichen Beschluss vom 06.07.2023 wurde die Allianz Trade - Euler Hermes Deutschland, Gasstraße 29, 22761 Hamburg, als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses bestellt. Im Berichts- und Prüfungstermin am 24.10.2023 wurde das Amt nochmals bestätigt.Die Vergütung richtet sich vorliegend gem. §§ 17, 18 InsVV, 73 InsO.Die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses beträgt regelmäßig zwischen 50 und 300 Euro je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist im Einzelfall nach Umfang der Tätigkeit und die berufliche Qualifikation des Ausschussmitglieds zu entscheiden, sodass das Gericht eine abweichende Vergütung festsetzen kann.Vorliegend wurde im Antrag (Bl. 352 Band IV) geltend gemacht, dass fortlaufend mit den Geschäftskunden Gespräche geführt werden mussten, um die Verluste so gering wie möglich zu halten. Die Liquidität des Unternehmens musste dauerhaft überwacht werden, ebenso den M&A Prozess. Gerade bei der Holding gestaltete sich die Arbeitnehmerschaft als schwierig. Außerdem bestanden Auslandsbezüge.Die Gläubigerausschusstätigkeit wurde in Form einer Zeiterfassung (Bl. 354 Band IV) nachgewiesen. Ebenso die Auslagen (Bl. 355-374 Band IV).Das Gericht erachtet den Höchstsatz in Höhe von 300,00 € im vorliegenden Verfahren in der Gesamtbetrachtung als angemessen. Das Verfahren ist als äußerst umfangreich und schwierig zu betrachten, da sich insgesamt 5 Unternehmen als Unternehmensgruppe in der Insolvenz befinden.Dies bestätigen auch die Ausführungen im Insolvenzverwalterbericht. Die Insolvenzeröffnung der Allgaier Werke GmbH hatte Auswirkungen auf den operativen Geschäftsbetrieb der hießigen Gesellschaft, sodass Liefereinstellungen an die OEM´s drohten (Bl. 490 Band I). Diese Problematik konnte zwischenzeitlich behoben werden, nachdem Fortführungsvereinbarungen getroffen wurden (Bl. 497 Band I). Die Liquidität muss -trotz Verlustübernahmen durch die OEM´s- dauerhaft überwacht werden (Bl. 497 Band I). Der M&A Prozess ist extrem zeitaufwändig (Bl. 493 und 496 Band I). Die schwierige Arbeitnehmerschaft äußert sich -gerade bei der Holding- aufgrund der zahlreichen Kündigungen der Mitarbeiter im Bereich Buchhaltung und Finanzen (Bl. 486 Band I). Dies hat Auswirkungen auf die gesamte Gruppe. Die Holding ist der zentrale Dreh- und Angelpunkt zur Aufrechterhaltung der weiteren Geschäftsbetriebe. Die hießige Gesellschaft beschäftigt alleine ca. 850 Arbeitnehmer und ist damit die Größte Tochtergesellschaft im In- und Ausland (Bl. 481 Band I). Die Auslandsbezüge betreffen unter anderem die Tochtergesellschaften in Mexiko und Frankreich (Bl. 496 Band I).Die Sachkunde und die Qualifikation des Rechtsanwalts Herrn Harbrecht, die vorliegend von großer Bedeutung waren um die Komplexität des Insolvenzverfahrens zu beurteilen, liegen vor, die einen erhöhten Stundensatz rechtfertigen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 01.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 149/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Allgaier Automotive GmbH, vertr.d.d GF, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch den Geschäftsführer Zhuojun Yang, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 722356
- Schuldnerin -
|
Als Mitglieds des…
4 IN 149/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Allgaier Automotive GmbH, vertr.d.d GF, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch den Geschäftsführer Zhuojun Yang, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 722356
- Schuldnerin -
|
Als Mitglieds des Gläubigerausschusses wird der Atradius Kreditversicherung vertreten durch Rechtsanwalt Rolf Breuer, die Vergütung in dem Zeitraum vom 19.07.2023 bis 17.10.2023 wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Endbetrag
Gründe:
Mit Schreiben vom 09.07.2024 (Bl. 381 Band IV) beantragt die Atradius Kreditversicherung die Auszahlung der Vergütung in Höhe von 4.358,76 € als Mitglied des Gläubigerausschusses. Dabei werden 11,42 Stunden á 300,00 €, nebst 237,84 € Auslagen und entsprechender Umsatzsteuer geltend gemacht. Es handelt sich vorliegend um eine juristische Person, die durch Rechtsanwalt Breuer, vertreten wird.Die Kosten wurden hier insgesamt gedrittelt, nachdem über die gesamte Allgaiergruppe (ALLGAIER WERKE GmbH, 73066 Uhingen, ALLGAIER Automotive GmbH, 73033 Uhingen, ALLGAIER Process Technology GmbH, 73033 Uhingen, ALLGAIER Sachsen GmbH, 08606 OelsnitzNogtl, Mogensen GmbH & Co. KG, 22880 Wedel) das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Über die Holding (ALLGAIER WERKE GmbH, 73066 Uhingen) wurde das Verfahren engmaschig bzw. parallel mit den Tochtergesellschaften geführt, nachdem diese wechselseitig und gesamtschuldnerisch haften. Die Bestellung zum Ausschussmitglied erfolgte jedoch nur für 3 Unternehmen: Allgaier Werke GmbH, 73066 Uhingen, Allgaier Automotive GmbH, 73066 Uhingen und die Allgaier Sachsen GmbH, 08606 Oelsnitz/Vogtl.Durch gerichtlichen Beschluss vom 06.07.2023 wurde die Atradius Kreditversicherung, als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses bestellt. Im Berichts- und Prüfungstermin am 24.10.2023 wurde das Amt nochmals bestätigt.Die Vergütung richtet sich vorliegend gem. §§ 17, 18 InsVV, 73 InsO.Die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses beträgt regelmäßig zwischen 50 und 300 Euro je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist im Einzelfall nach Umfang der Tätigkeit und die berufliche Qualifikation des Ausschussmitglieds zu entscheiden, sodass das Gericht eine abweichende Vergütung festsetzen kann.Vorliegend wurde im Antrag (Bl. 381 ff. Band IV) geltend gemacht, dass fortlaufend mit den Geschäftskunden Gespräche geführt werden mussten, um die Verluste so gering wie möglich zu halten. Die Liquidität des Unternehmens musste dauerhaft überwacht werden, ebenso den M&A Prozess. Gerade bei der Holding gestaltete sich die Arbeitnehmerschaft als schwierig. Damit waren rechtlich und betriebswirtschaftlich komplexe Sachverhalten zu klären. Zahlreiche Dokumente waren zu genehmigen um den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten (Bl. 382 Band IV). Außerdem bestanden Auslandsbezüge.Die Gläubigerausschusstätigkeit wurde in Form einer Zeiterfassung (Bl. 388 Band IV) nachgewiesen. Ebenso die Auslagen (Bl. 389-395 Band IV).Das Gericht erachtet den Höchstsatz in Höhe von 300,00 € im vorliegenden Verfahren in der Gesamtbetrachtung als angemessen. Das Verfahren ist als äußerst umfangreich und schwierig zu betrachten, da sich insgesamt 5 Unternehmen als Unternehmensgruppe in der Insolvenz befinden.Dies bestätigen auch die Ausführungen im Insolvenzverwalterbericht. Die Insolvenzeröffnung der Allgaier Werke GmbH hatte Auswirkungen auf den operativen Geschäftsbetrieb der hießigen Gesellschaft, sodass Liefereinstellungen an die OEM´s drohten (Bl. 490 Band I). Diese Problematik konnte zwischenzeitlich behoben werden, nachdem Fortführungsvereinbarungen getroffen wurden (Bl. 497 Band I). Die Liquidität muss -trotz Verlustübernahmen durch die OEM´s- dauerhaft überwacht werden (Bl. 497 Band I). Der M&A Prozess ist extrem zeitaufwändig (Bl. 493 und 496 Band I). Die schwierige Arbeitnehmerschaft äußert sich -gerade bei der Holding- aufgrund der zahlreichen Kündigungen der Mitarbeiter im Bereich Buchhaltung und Finanzen (Bl. 486 Band I). Dies hat Auswirkungen auf die gesamte Gruppe. Die Holding ist der zentrale Dreh- und Angelpunkt zur Aufrechterhaltung der weiteren Geschäftsbetriebe. Die hießige Gesellschaft beschäftigt alleine ca. 850 Arbeitnehmer und ist damit die Größte Tochtergesellschaft im In- und Ausland (Bl. 481 Band I). Die Auslandsbezüge betreffen unter anderem die Tochtergesellschaften in Mexiko und Frankreich (Bl. 496 Band I).Die Sachkunde und die Qualifikation des Rechtsanwalts Herrn Breuer, die vorliegend von großer Bedeutung waren um die Komplexität des Insolvenzverfahrens zu beurteilen, liegen vor, die einen erhöhten Stundensatz rechtfertigen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 01.08.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.