Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Allgemeinen Studierendenausschusses Rosenheim E.V. (AStA E.V.) wurde beim Amtsgericht Rosenheim beantragt. Am 27.03.2026 ist zur Sicherung des Schuldnervermögens die Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltung erfolgt. Rechtsanwalt Robert Multrus ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Es wird angeordnet, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam sind. Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden später am 01.06.2026 sowie erneut am 29.06.2026 aufgehoben. Am 29.06.2026 wird die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Allgemeinen Studierendenausschusses Rosenheim E.V. (AStA E.V.) ist beim Amtsgericht Rosenheim anhängig. Am 27.03.2026 wurde zur Sicherung des Schuldnervermögens die Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltung sowie ein Verfügungsverbot angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverw…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Allgemeinen Studierendenausschusses Rosenheim E.V. (AStA E.V.) ist beim Amtsgericht Rosenheim anhängig. Am 27.03.2026 wurde zur Sicherung des Schuldnervermögens die Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltung sowie ein Verfügungsverbot angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Robert Multrus bestellt. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters wurden am 29.06.2026 festgesetzt. In der Folgezeit wurden die angeordneten Sicherungsmaßnahmen mehrfach aufgehoben, zuletzt mit Beschluss vom 23.07.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
610 IN 114/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Allgemeiner Studierendenausschuss Rosenheim E.V. Abgekürzt AStA E.V., (weiterer Name: ASTA-Kneipe), Hubertusstraße 1, 83022 Rosenheim, vertreten durch die Geschäftsführer Aradszki Gergely, Bourges Alina, Mayr Justus, Schlembach Gabriel und von Koß Sabrina
Registergeri…
610 IN 114/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Allgemeiner Studierendenausschuss Rosenheim E.V. Abgekürzt AStA E.V., (weiterer Name: ASTA-Kneipe), Hubertusstraße 1, 83022 Rosenheim, vertreten durch die Geschäftsführer Aradszki Gergely, Bourges Alina, Mayr Justus, Schlembach Gabriel und von Koß Sabrina
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: VR 40258
- Schuldner -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 27.03.2026 um 07:40 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Robert Multrus, Sonnenstraße 3, 83022 Rosenheim, Telefon: +49(8031)3677-0, Telefax: +49(8031)3677-36, Email: kanzlei@inso-ro.de.
Es wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstr. 1
83022 Rosenheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 27.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 114/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Allgemeiner Studierendenausschuss Rosenheim E.V. Abgekürzt AStA E.V., (weiterer Name: ASTA-Kneipe), Hubertusstraße 1, 83022 Rosenheim, vertreten durch die Geschäftsführer Aradszki Gergely, Bourges Alina, Mayr Justus, Schlembach Gabriel und von Koß Sabrina
Registergeric…
10 IN 114/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Allgemeiner Studierendenausschuss Rosenheim E.V. Abgekürzt AStA E.V., (weiterer Name: ASTA-Kneipe), Hubertusstraße 1, 83022 Rosenheim, vertreten durch die Geschäftsführer Aradszki Gergely, Bourges Alina, Mayr Justus, Schlembach Gabriel und von Koß Sabrina
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: VR 40258
- Schuldner -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
610 IN 114/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Allgemeiner Studierendenausschuss Rosenheim E.V. Abgekürzt AStA E.V., (weiterer Name: ASTA-Kneipe), Hubertusstraße 1, 83022 Rosenheim, vertreten durch die Geschäftsführer Aradszki Gergely, Bourges Alina, Mayr Justus, Schlembach Gabriel und von Koß Sabrina
Registergeri…
610 IN 114/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Allgemeiner Studierendenausschuss Rosenheim E.V. Abgekürzt AStA E.V., (weiterer Name: ASTA-Kneipe), Hubertusstraße 1, 83022 Rosenheim, vertreten durch die Geschäftsführer Aradszki Gergely, Bourges Alina, Mayr Justus, Schlembach Gabriel und von Koß Sabrina
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: VR 40258
- Schuldner -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
610 IN 114/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Allgemeiner Studierendenausschuss Rosenheim E.V. Abg…
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
610 IN 114/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Allgemeiner Studierendenausschuss Rosenheim E.V. Abgekürzt AStA E.V., (weiterer Name: ASTA-Kneipe), Hubertusstraße 1, 83022 Rosenheim, vertreten durch die Geschäftsführer Aradszki Gergely, Bourges Alina, Mayr Justus, Schlembach Gabriel und von Koß Sabrina
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: VR 40258
- Schuldner -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Robert Multrus, Sonnenstraße 3, 83022 Rosenheim, für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter werden gegen den Schuldner wie folgt festgesetzt:
Betrag in EUR
Vergütung
xxxxx,00
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
xxx,00
Vergütung insgesamt
xxxxxx,00
Auslagen
xxx,00
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
xxxxx
Auslagen insgesamt
xxxxxx
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
xxxxxxx
in Worten:
xxxxxxx
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstr. 1
83022 Rosenheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
610 IN 114/26
In dem Verfahren über den Antrag d.
Allgemeiner Studierendenausschuss Rosenheim E.V. Abgekürzt AStA E.V., (weite-
rer Name: ASTA-Kneipe), Hubertusstraße 1, 83022 Rosenheim, vertreten durch die Ge-
schäftsführer Aradszki Gergely, Bourges Alina, Mayr Justus, Schlembach Gabriel und
von Koß Sabrina
Registerge…
610 IN 114/26
In dem Verfahren über den Antrag d.
Allgemeiner Studierendenausschuss Rosenheim E.V. Abgekürzt AStA E.V., (weite-
rer Name: ASTA-Kneipe), Hubertusstraße 1, 83022 Rosenheim, vertreten durch die Ge-
schäftsführer Aradszki Gergely, Bourges Alina, Mayr Justus, Schlembach Gabriel und
von Koß Sabrina
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: VR 40258
- Schuldner -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 23.07.2026
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