Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ALPEN AIR GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Flughafenstraße 1, 86169 Augsburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Augsburg HRB 37368
EUID
DED2102V.HRB37368
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 337/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.04.2024 , 13:30 Uhr
Eröffnung
01.07.2024 , 08:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.09.2024
Widerspruchsfrist / Einwendungsfrist
01.11.2024
Gegenstand des Unternehmens
Kurz- und langfristige Bereitstellung von Flugzeugen sowie Durchführung von gewerblichen Flügen und Vermittlung von Reisen, Erlebnissen und Incentives.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALPEN AIR GmbH ist am 01.07.2024 um 08:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Insolvenzverwaltung ist bereits am 17.04.2024 angeordnet worden, um das Schuldnervermögen zu sichern. Zum vorläufigen sowie zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Klöckner bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 01.09.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Beteiligte haben Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 01.11.2024 schriftlich zu widersprechen. Antragsteller war die Schuldnerin selbst; der Antrag ist am 09.04.2024 eingegangen.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALPEN AIR GmbH ist am 01.07.2024 um 08:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Insolvenzverwaltung ist bereits am 17.04.2024 angeordnet worden, um das Schuldnervermögen zu sichern. Zum vorläufigen sowie zum endgültigen Insolvenzverwalte…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALPEN AIR GmbH ist am 01.07.2024 um 08:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Insolvenzverwaltung ist bereits am 17.04.2024 angeordnet worden, um das Schuldnervermögen zu sichern. Zum vorläufigen sowie zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Klöckner bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 01.09.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Beteiligte können bis zum 01.11.2024 den Forderungsanmeldungen widersprechen. Anträge auf Beschlussfassungen über verschiedene Angelegenheiten sind ebenfalls bis zum 01.11.2024 zu stellen.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALPEN AIR GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Ambrosius Simon Tobias und Reuter Hans Moritz, ist am 01.07.2024 um 08:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist am 09.04.2024 beim Insolvenzger…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALPEN AIR GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Ambrosius Simon Tobias und Reuter Hans Moritz, ist am 01.07.2024 um 08:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist am 09.04.2024 beim Insolvenzgericht Augsburg eingegangen. Zur Sicherung des Schuldnervermögens war bereits am 17.04.2024 um 13:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden, wobei Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen sowie endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Klöckner bestellt worden. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 01.09.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Beteiligte haben Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 01.11.2024 schriftlich zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über bestimmte Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis zum 01.11.2024.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALPEN AIR GmbH ist am 01.07.2024 um 08:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Insolvenzverwaltung war bereits am 17.04.2024 angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Klöckner bestellt. Die Insolvenzgläubiger sin…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALPEN AIR GmbH ist am 01.07.2024 um 08:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Insolvenzverwaltung war bereits am 17.04.2024 angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Klöckner bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 01.09.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Beteiligte haben Gelegenheit, bis 01.11.2024 den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Antragstellungen für bestimmte Beschlüsse sind ebenfalls bis 01.11.2024 erforderlich, um den Widerruf der Anordnung des schriftlichen Verfahrens zu ermöglichen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALPEN AIR GmbH ist am 01.07.2024 um 08:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 17.04.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Thomas Klöckner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröffnungsb…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALPEN AIR GmbH ist am 01.07.2024 um 08:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 17.04.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Thomas Klöckner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 01.09.2024 anzumelden. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Ein Widerspruch gegen die Insolvenztabelle kann bis zum 01.11.2024 erhoben werden. Zudem ist eine Beschlussfassung über den Verkauf des Unternehmens an die n-factorial M 165 GmbH im schriftlichen Verfahren vorgesehen, wobei Einwendungen ebenfalls bis zum 01.11.2024 möglich sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: IN 337/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
ALPEN AIR GmbH, Flughafenstraße 1, 86169 Augsburg, vertreten durch die Geschäftsführer Ambrosius Simon Tobias und Reuter Hans Moritz
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 37368
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt…
Az.: IN 337/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
ALPEN AIR GmbH, Flughafenstraße 1, 86169 Augsburg, vertreten durch die Geschäftsführer Ambrosius Simon Tobias und Reuter Hans Moritz
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 37368
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Scheid Christoph, Niblerstraße 2, 82223 Eichenau, Gz.: CS-2346
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 17.04.2024 um 13:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Thomas Klöckner, Am Silbermannpark 1b, 86161 Augsburg, Telefon: +49(821)9998064-0, Telefax: +49(821)5047377, Email: mail@lecon.eu.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 17.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 337/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
ALPEN AIR GmbH, Flughafenstraße 1, 86169 Augsburg, vertreten durch die Geschäftsführer Ambrosius Simon Tobias und Reuter Hans Moritz
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 37368
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sc…
7 IN 337/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
ALPEN AIR GmbH, Flughafenstraße 1, 86169 Augsburg, vertreten durch die Geschäftsführer Ambrosius Simon Tobias und Reuter Hans Moritz
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 37368
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Scheid Christoph, Niblerstraße 2, 82223 Eichenau, Gz.: CS-2346
Geschäftszweig/Beschäftigung: Luftfahrt
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.07.2024 um 08:30 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Thomas Klöckner
Am Silbermannpark 1b, 86161 Augsburg
Telefon: +49(821)9998064-0
Telefax: +49(821)5047377
Email: mail@lecon.eu
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 01.09.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.11.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 01.11.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 09.04.2024 beim Insolvenzgericht Augsburg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 02.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 337/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALPEN AIR GmbH, Flughafenstraße 1, 86169 Augsburg, vertreten durch die Geschäftsführer Ambrosius Simon Tobias und Reuter Hans Moritz
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 37368
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rech…
7 IN 337/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALPEN AIR GmbH, Flughafenstraße 1, 86169 Augsburg, vertreten durch die Geschäftsführer Ambrosius Simon Tobias und Reuter Hans Moritz
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 37368
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Scheid Christoph, Niblerstraße 2, 82223 Eichenau, Gz.: CS-2346
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Verkauf des schuldnerischen Unternehmens an die n-factorial M 165 GmbH, gemäß Kauf- und Übertragungsvertrag (Asset Deal) vom 16.07./17.07.2024
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.11.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 12.09.2024
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