Berichts- und PrüfungsterminBaden-WürttembergHRB 710105
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Alpha Real Estate Asset XVII GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 710105
EUID
DEB8535.HRB710105
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 2393/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Lieser
Rolle
Sachwalter
Adresse
Q 7, 24, 68161 Mannheim
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2024 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.03.2024
Berichtstermin
22.04.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
22.04.2024 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Real Estate Asset XVII GmbH & Co. KG ist am 01.02.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 25.03.2024 beim Sachwalter anzumelden. Für den Aufgabenbereich Vergütung ist zur Sonder-Sachwalterin Rechtsanwältin Mechthild Greve bestellt. Der Sachwalter ist gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung von Zustellungen beauftragt. Ein Berichtstermin sowie ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung sind auf den 22.04.2024 anberaumt. Ebenso ist ein Prüfungstermin auf den 22.04.2024 angesetzt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 2393/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alpha Real Estate Asset XVII GmbH & Co. KG, Dynamostr.3, 68165 Mannheim,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Alpha Real Estate Values GmbH (HRB 731865), diese vertreten durch den Geschäftsführer Martin Lenz,
Registergericht: Amtsgericht …
4 IN 2393/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alpha Real Estate Asset XVII GmbH & Co. KG, Dynamostr.3, 68165 Mannheim,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Alpha Real Estate Values GmbH (HRB 731865), diese vertreten durch den Geschäftsführer Martin Lenz,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 710105,
Gegenstand des Unternehmens: der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Entwicklung sowie Verwaltung von Immobilien und immobiliennaher Vermögensgegenstände
- Schuldnerin -
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.02.2024 um 11.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Jens Lieser
Q 7, 24, 68161 Mannheim
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 25.03.2024 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 03.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung/Beibehaltung/Besetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den Paragraphen § 157 InsO (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), § 272 InsO (Aufhebung einer Eigenverwaltung), § 276 InsO i.V.m. § 160 InsO (besonders bedeutsame Rechtshandlungen wie z.B. Veräußerung des Unternehmens, Aufnahme eines Darlehens, Führung von Rechtsstreiten mit erheblichem Streitwert, freihändige Veräußerung von Grundstücken, Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert, §§ 162, 163 InsO), § 277 InsO (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und § 284 InsO (Beauftragung des Sachwalters oder der Schuldnerin, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 22.04.2024, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 129, 1. OG, Schloss, Westflügel, 68159 Mannheim
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 22.04.2024, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 129, 1. OG, Schloss, Westflügel, 68159 Mannheim
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Für den Aufgabenbereich Vergütung - insbesondere über eine Umlage - der Leistungen der Alpha Real Estate Holding GmbH, Alpha Property Management GmbH & Co. KG und der Alpha Real Estate Finance GmbH durch die Schuldnerin, wird zur Sonder-Sachwalterin
Frau Rechtsanwältin Mechthild Greve
Q 7, 24, 68161 Mannheim
bestellt.
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 01.02.2024
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