Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "POLLUX"
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Ringstraße 4, 27628 Bramstedt
Handelsregister
Amtsgericht Tostedt HRB 205414
EUID
DEP2613.HRB205414
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 108/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Berend Böhme
Adresse
Otto-Lilienthal-Str. 16, 28199 Bremen
Telefon
0421/515756-0
Termine & Fristen
Prüfungstermin
17.07.2025
Schlusstermin
18.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Schiffahrtsgeschäfte aller Art, insbesondere der Erwerb und Verkauf von Schiffen, Schiffsneubauten und Bauplätzen, die Übernahme der Komplementärstellung von Reedereien, die wirtschaftliche und finanzielle Betreuung von Reedereien, bei denen die Gesellschaft eine Komplementärstellung hat, sowie die Beteiligung an Reedereien, bei denen sie eine Komplementärstellung hat und sofern es sich um unternehmerische Beteiligungen handelt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "POLLUX" ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Berend Böhme ist bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden Forderungen nach Ablauf der Anmeldefrist geprüft, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 17.07.2025 festgelegt wurde. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist durch Beschluss des Amtsgerichts Cuxhaven erteilt worden. Der Stichtag, der dem Schlusstermin und der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 18.09.2025. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis bei Gericht eingehen. Der verfügbare Massebestand beträgt 19.397,37 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.205.313,22 EUR zu berücksichtigen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie der Sonderinsolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jennifer Metzler sind festgesetzt worden. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 108/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "POLLUX", OT Bramstedt, Ringstr. 4, 27628 Hagen im Bremischen, vertr. d. den Geschäftsführer Stefan Schnakenberg (AG Tostedt, HRB 205414), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderunge…
12 IN 108/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "POLLUX", OT Bramstedt, Ringstr. 4, 27628 Hagen im Bremischen, vertr. d. den Geschäftsführer Stefan Schnakenberg (AG Tostedt, HRB 205414), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.07.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 26.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 108/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "POLLUX", OT Bramstedt, Ringstr. 4, 27628 Hagen im Bremischen, vertr. d. den Geschäftsführer Stefan Schnakenberg (AG Tostedt, HRB 205414), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsst…
12 IN 108/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "POLLUX", OT Bramstedt, Ringstr. 4, 27628 Hagen im Bremischen, vertr. d. den Geschäftsführer Stefan Schnakenberg (AG Tostedt, HRB 205414), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Str. 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421/515756-0, Fax: 0421/515756-10 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 19.397,37 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.205.313,22 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Cuxhaven, 21.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 108/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "POLLUX", OT Bramstedt, Ringstr. 4, 27628 Hagen im Bremischen, vertr. d. den Geschäftsführer Stefan Schnakenberg (AG Tostedt, HRB 205414), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stic…
12 IN 108/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "POLLUX", OT Bramstedt, Ringstr. 4, 27628 Hagen im Bremischen, vertr. d. den Geschäftsführer Stefan Schnakenberg (AG Tostedt, HRB 205414), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 18.09.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 18.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 108/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "POLLUX", OT Bramstedt, Ringstr. 4, 27628 Hagen im Bremischen, vertr. d. den Geschäftsführer Stefan Schnakenberg (AG Tostedt, HRB 205414), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidun…
12 IN 108/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "POLLUX", OT Bramstedt, Ringstr. 4, 27628 Hagen im Bremischen, vertr. d. den Geschäftsführer Stefan Schnakenberg (AG Tostedt, HRB 205414), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des Insolvenzverwalters und der Sonderinsolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 18.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 108/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "POLLUX", OT Bramstedt, Ringstr. 4, 27628 Hagen im Bremischen, vertr. d. den Geschäftsführer Stefan Schnakenberg (AG Tostedt, HRB 205414), sind die Vergütung und Auslagen der Sonderinsolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jennifer …
12 IN 108/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "POLLUX", OT Bramstedt, Ringstr. 4, 27628 Hagen im Bremischen, vertr. d. den Geschäftsführer Stefan Schnakenberg (AG Tostedt, HRB 205414), sind die Vergütung und Auslagen der Sonderinsolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jennifer Metzler festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen und an die Sonderinsolvenzverwalterin auszuzahlen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.07.2025 beantragte die Sonderinsolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
Mit Beschluss vom 15.12.2020 wurde Frau Rechtsanwältin Metzler als Sonderinsolvenzverwalterin mit dem Wirkungskreis Prüfung der unter lfd. Nr. 0/6 bis 0/13 der Tabelle angemeldeten Forderungen bestellt.
Die Prüfung ist im Prüfungstermin am 07.01.2021 erfolgt.
I.
Als Berechnungsmasse ist vorliegend die vom Insolvenzverwalter mitgeteilte, prognostizierte Quote von 0,16 % auf die festgestellten Forderungen, die von der Sonderinsolvenzverwalterin geprüft wurden, zugrunde zu legen. Vorliegend wurden von den von der Sonderinsolvenzverwalterin zu prüfenden Forderungen, Forderungen in Höhe von insgesamt 1.170.935,80 EUR festgestellt. Unter Berücksichtigung der vom Insolvenzverwalter berechneten Quote von 0,16 % entfallen auf diese Forderungen insgesamt 1.873,50 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von 749,40 EUR.
Die Berücksichtigung der Staffelsätze gem. § 2 Abs. 1 InsVV ist sachgerecht und angesichts der Anzahl der zu prüfenden Forderungen angemessen, s. a. Beschluss des BGH vom 26.03.2015, AZ: IX ZB 62/13.
Die Begrenzung der Vergütung auf die Vorschriften des RVG ist im vorliegenden Fall unangemessen, da nicht lediglich einzelne sondern eine Vielzahl von Forderungen zu prüfen waren. Bei einem Gegenstandswert von 1.873,50 EUR beträgt eine mittlere Geschäftsgebühr für außergerichtliche Tätigkeiten gem. Nr. 2300 RVG in Höhe 1,3 EUR 215,80.
Da im vorliegenden Verfahren der überwiegende Teil der Insolvenzforderungen (8 von 14 angemeldeten Forderungen) durch die Sonderinsolvenzverwalterin zu prüfen war, ist eine Begrenzung der Vergütung auf die Vergütung nach dem RVG nicht sachgerecht.
Die Festsetzung der Vergütung unter Berücksichtigung der Staffelsätze gem. § 2 Abs. 1 InsVV honoriert den Arbeitsumfang angemessen. Hierbei war insbesondere zu berücksichtigen, dass die zu lfd. Nr. 0/8 angemeldeten Forderung aus 3 Teilforderungen und die zu lfd. Nr. 0/9 angemeldete Forderung aus 8 Teilforderungen bestanden.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV gedeckelt auf 20,00 EUR gem. Nr. 7002 VV RVG.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 13.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 108/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "POLLUX", OT Bramstedt, Ringstr. 4, 27628 Hagen im Bremischen, vertr. d. den Geschäftsführer Stefan Schnakenberg (AG Tostedt, HRB 205414), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festg…
12 IN 108/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "POLLUX", OT Bramstedt, Ringstr. 4, 27628 Hagen im Bremischen, vertr. d. den Geschäftsführer Stefan Schnakenberg (AG Tostedt, HRB 205414), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 28.04.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 20.720,95 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters 2.296,75 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 23.017,70 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
1. Es wurde ein Zuschlag von 15 % für den Auslandsbezug gewährt. Der Insolvenzverwalter machte Rückforderungsansprüche aus Haftung bzw. Darlehnsrückgewährung gegenüber der in Zypern ansässigen vormaligen Gesellschafterin geltend. Es wurden Verhandlungen teilweise in deutscher und teilweise in englischer Sprache geführt und ein Vergleich geschlossen. Um die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Durchsetzung beurteilen zu können, prüfte der Insolvenzverwalter die Geltendmachung von Ansprüchen nach deutschem Recht gegen eine auf Zypern ansässige Gesellschaft. Ferner holte er Informationen zur Durchsetzung titulierter Forderungen auf Zypern ein. Der festgesetzte Zuschlag für diesen Tätigkeitsbereich ist angesichts der Mehrarbeit, die gegenüber einem Regelverfahren hierdurch angefallen ist, begründet und der Höhe nach angemessen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 70,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 25 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 13.08.2025
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