Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Alphabeta GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 24986
EUID
DEK1101.HRB24986
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 8/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.01.2025 , 10:02 Uhr
Eröffnung
01.04.2025 , 11:37 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.05.2025
Berichtstermin
12.06.2025 , 10:10 Uhr
Prüfungstermin
12.06.2025 , 10:10 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alphabeta GmbH mit Sitz in Hamburg ist am 01.04.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverlauf basiert auf einem am 13.01.2025 eingegangenen Antrag der Schuldnerin. Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm ist als Insolvenzverwalter bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 23.05.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, findet am 12.06.2025 statt.
Das Amtsgericht Hamburg hat am 15.01.2025 vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alphabeta GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.04.2025 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Erö…
Das Amtsgericht Hamburg hat am 15.01.2025 vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alphabeta GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.04.2025 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin vom 13.01.2025. Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm ist nun als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.05.2025 anzumelden. Die Unterlagen werden ab dem 30.05.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 12.06.2025 um 10:10 Uhr im Amtsgericht Hamburg angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 8/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 24986 eingetragenen Alphabeta GmbH, Hammerbrookstraße 93, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Dr. Jessica Tonn und Herrn Jan Gerds
Geschäftszweig: Die Herstellung von…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 8/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 24986 eingetragenen Alphabeta GmbH, Hammerbrookstraße 93, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Dr. Jessica Tonn und Herrn Jan Gerds
Geschäftszweig: Die Herstellung von Druckerzeugnissen, insbesondere die Herstellung von Grafik, Satz- und Druckvorlagen für alle Druckverfahren, von Andrucken sowie die Beratung, Betreuung und Produktion für die technische und, gestalterische und redationelle Umsetzung von gedruckten und elektronischen Kommunikationsmitteln und alle damit im Zusammenhang stehenden auch verlegerischen Geschäften.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2025, um 11:37 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 12.06.2025, 10:10 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 30.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 8/25
Amtsgericht Hamburg, 01.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 8/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 24986 eingetragenen Alphabeta GmbH, Hammerbrookstraße 93, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Dr. Jessica Tonn und Herrn Jan Gerds…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 8/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 24986 eingetragenen Alphabeta GmbH, Hammerbrookstraße 93, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Dr. Jessica Tonn und Herrn Jan Gerds
Geschäftszweig: die Herstellung von Druckerzeugnissen, insbesondere die Herstellung von Grafik, Satz- und Druckvorlagen für alle Druckverfahren, von Andrucken sowie die Beratung, Betreuung und Produktion usw.
ist am 15.01.2025, um 10:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 8/25
Amtsgericht Hamburg, 15.01.2025
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