Forderungsanmeldung Hessen HRB 106392

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Alpmer Dienstleistungen GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hausener Weg 112a, 60489 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 106392
EUID
DEM1201.HRB106392

Insolvenzgericht

Gericht
Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 710/22 A-1-6
Phase
Forderungsanmeldung

Termine & Fristen

Forderungsanmeldefrist
12.05.2026
Widerspruchsfrist
26.05.2026

Gegenstand des Unternehmens

das Gebäudemanagement und die Gebäudereinigung

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Insolvenzverfahren der Alpmer Dienstleistungen GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist für die Anmeldung dieser Forderungen endet am 12.05.2026. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 26.05.2026 schriftlich Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim zuständigen Insolvenzgericht Frankfurt am Main erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie etwaige Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

810 IN 710/22 A-1-6 In dem Insolvenzverfahren Alpmer Dienstleistungen GmbH, Hausener Weg 112a, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 106392) wird die Prüfung der bis zum 12.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der …

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

810 IN 710/22 A-1-6 In dem Insolvenzverfahren Alpmer Dienstleistungen GmbH, Hausener Weg 112a, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 106392) wird die Prüfung der bis zum 10.11.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der …

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