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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Althammer GmbH & Co. KG Edelstahlbau, vertreten durch die Komplementärin Althamerm GmbH, findet die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren statt. Die Frist für die nachträgliche Anmeldung endet am 17.03.2025. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 31.03.2025 schriftlich Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht einzulegen. Ein solcher Widerspruch muss formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erfolgen; eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.
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