Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 23365
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Insolvenzprofil
Aluminium products Neveling GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Mercatorstr. 17, 40545 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRA 23365
EUID
DER1101.HRA23365
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 31/17
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
14.10.2024
Fristende Kostenvorschuss
13.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aluminium products Neveling GmbH & Co. KG, vertreten durch die Neveling Verwaltung GmbH, ist die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 962.830,52 EUR, wobei für die Verteilung an die Gläubiger ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung steht. Es ist zu beachten, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken; falls bis zum 13.07.2026 kein Kostenvorschuss in Höhe von 6.000,00 EUR eingezahlt wird, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aluminium products Neveling GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Düsseldorf anhängig. Im Laufe des Verfahrens wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Der Insolvenzverwalter hat mitgeteilt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrensk…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aluminium products Neveling GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Düsseldorf anhängig. Im Laufe des Verfahrens wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Der Insolvenzverwalter hat mitgeteilt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Daher wurde das Verfahren mangels Masse eingestellt, sofern bis zum 13.07.2026 kein Kostenvorschuss in Höhe von 6.000,00 EUR geleistet wird. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt; für die Verteilung steht jedoch kein Betrag zur Verfügung, da die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO zwar mit 962.830,52 EUR angemeldet wurden, aber keine Masse vorhanden ist. Nachträglich angemeldete Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 14.10.2024 war.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 31/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 23365 eingetragenen Aluminium products Neveling GmbH & Co. KG, Mercatorstr. 17, 40545 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafteri…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 31/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 23365 eingetragenen Aluminium products Neveling GmbH & Co. KG, Mercatorstr. 17, 40545 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene Neveling Verwaltung GmbH, Mercatorstr. 17, 40545 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rüdiger Neveling,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Majewski, Drostenfeld 6-8, 59759 Arnsberg
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 13.07.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 6 000,00 EUR bei der Zahlstelle Düsseldorf, Bundesbank IBAN DE84300000000030001510 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis mit dem Vergütungsantrag des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben bzw. zur beabsichtigten Einstellung Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
503 IN 31/17
Amtsgericht Düsseldorf, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 31/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 23365 eingetragenen Aluminium products Neveling GmbH & Co. KG, Mercatorstr. 17, 40545 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafteri…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 31/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 23365 eingetragenen Aluminium products Neveling GmbH & Co. KG, Mercatorstr. 17, 40545 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Neveling Verwaltung GmbH, Mercatorstr. 17, 40545 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rüdiger Neveling,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 09.12.2025.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
503 IN 31/17
Amtsgericht Düsseldorf, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 31/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 23365 eingetragenen Aluminium products Neveling GmbH & Co. KG, Mercatorstr. 17, 40545 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafteri…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 31/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 23365 eingetragenen Aluminium products Neveling GmbH & Co. KG, Mercatorstr. 17, 40545 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Neveling Verwaltung GmbH, Mercatorstr. 17, 40545 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rüdiger Neveling,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 962.830,52 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
503 IN 31/17
Amtsgericht Düsseldorf, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 31/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 23365 eingetragenen Aluminium products Neveling GmbH & Co. KG, Mercatorstr. 17, 40545 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafteri…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 31/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 23365 eingetragenen Aluminium products Neveling GmbH & Co. KG, Mercatorstr. 17, 40545 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Neveling Verwaltung GmbH, Mercatorstr. 17, 40545 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rüdiger Neveling, Brockhauser Weg 31, 58675 Hemer
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14.10.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
503 IN 31/17
Amtsgericht Düsseldorf, 09.09.2024
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